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Frage von Jürgen L. •

Frage an Volker Kauder von Jürgen L. bezüglich Soziale Sicherung

Am 01.04.1986 habe ich eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Diese Versicehrung wurde vom Finanzamt als Altersvorsorge nach § 10a Abs. 5 EStG gefördert. Die Auszahlung erfolgt im März 2009, nach meinen 60. Geburtstag (geb. 19.01.1949). Seit dem 01.10.2008 wurde mir bis zum Auszahlungstermin meiner Lebensversicherung ALG II bewilligt. Aber lt. Bescheid des Landratsamte Tuttlingen muss ich meiner Ehefrau nach Auszahlung meiner Lebensversicehrung 1,5 Jahr davon leben. Ein Freibetrag wird mir nicht zugestanden. Warum wird mir meine Altersversorgung genommen. Denn bei Vertragsabschluss (1986) war die Rentensituation eine ganz andere. Nach diesen Kriterien wurde auch die Versicherung von mir abgeschlossen, im Vertrauen auf die Aussagen der Politiker, für das Alter vorzusorgen. Aber wie sich jetzt wieder mal zeigt, ist diesen Aussagen nicht zu trauen. Ich erwarte Vertrauensschutz.

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Antwort ausstehend von Volker Kauder
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