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Frage von Bernd R. •

Frage an Volker Kauder von Bernd R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kauder,

ich bin Mitglied der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge. Wir waren vor der Wende Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Unsere Rentenanwartschaften wurden nach dem geltenden Fremdrentengesetz festgestellt. Im Rentenreform-gesetz (1989/1992) und im Staatsvertrag vom 18.Mai 1990 sind diese Anwartschaften niemals in Frage gestellt worden. Auch nicht im Rentenüberleitungsgesetz, denn dieses hatte zur Aufgabe die Bürger des Beitrittsgebietes in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik zu überführen. Vom Bundesbürger mit DDR-Erwerbsbiografien war nicht die Rede. Das RÜG gilt ausschließlich für Bürger des Beitrittsgebietes, die wir zu keinem Zeitpunkt waren. Die DRV Bund sendet uns nach fast 20 Jahren Rentenbescheide zu, in den unsere Renten-anwartschaften geändert wurden. Wir werden rentenrechtlich zu Bürgern des Beitrittsgebietes erklärt, obwohl wir aus der Staatsbürgerschaft der DDR, urkundlich belegt, entlassen wurden.
Wir wenden und an Abgeordnete mit der Bitte, diesen Zustand zu korrigieren. Es bedarf dazu keiner Änderung von Gesetzen, sondern nur der Richtigstellung des Anwendungsbereiches.
Wir wissen, dass die Bundeskanzlerin noch in dieser Legislaturperiode durch die Wiedervereinigung entstandenes Unrecht beseitigen möchte.
Würden Sie ihr das bitte in diesem Sinn vortagen?
Wir werden gegenüber unseren ehemaligen Berufskollegen erheblich benachteiligt, auch gegenüber den ehemaligen Stasi-Mitarbeitern und den Angehörigen der bewaffneten Organe.
Können Sie uns Auskunft geben, welches Gesetz uns derartig diskriminiert?
Um allen Missverständnissen vorzubeugen:
Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wollen keine Privilegierung. Sie erwarten nicht,dass sie in irgendeiner Weise besser gestellt werden als vergleichbare Versicherte in den alten oder auch neuen Bundesländern. Sie wollen nur, dass sie ihr grundgesetzlich geschütztes Eigentum, um solches handelt es sich auch bei Rentenanwartschaften, zurückerhalten.

MfG Bernd Rottluff

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