Frage von Torsten S. • 15.10.2008
Frage an Volker Kauder von Torsten S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kauder,
mit Erstaunen musste ich ihr Entsetzen über die Entscheidung einiger SPD Bundestagsabgeordneter vernehmen, die sich nicht mit einer Änderung des Grundgesetzartikels 35 nicht einverstanden erklären.
Ist es nicht so, dass jeder Bundestagsabgeordnete bei Entscheidungen allein seinem Gewissen gegenüber verantwortlich ist? Zumindestens wird das, auf entsprechende Entscheidungen angesprochen, jeder Abgeordnete von sich behaupten.
Ihrer Auffassung nach scheint eine Entscheidung zwischen den Parteispitzen aber mehr zu wiegen als das eigene Gewissen.
Geht Parteidisziplin also doch vor Gewissensentscheidung?
Antwort ausstehend von Volker Kauder CDU