Frage an Volker Kauder von Norman E. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Kauder,
mit großem Interesse habe ich in den heutigen Nachrichten die Meldung vernommen, die Koalition hätte beschlossen, eine Änderung des Grundgesetzes vornehmen zu wollen, um die Bundeswehr in Notsituationen im Inneren einsetzen zu können. In welchen Punkten genügt denn die schon vorhandene rechtiche Grundlage eines potentiellen Einsatzes nicht mehr?
"Im Rahmen der Amtshilfe und Organleihe ist es nach Art. 35 II 2 GG zulässig, dass ein Land "Kräfte und Einrichtungen" der Streitkräfte "zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall" anfordert. Dabei kann nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Begriff "Unglücksfall" nach Sinn und Zweck des Bundeswehreinsatzes, nämlich dem wirksamen Katastrophenschutz, weit ausgelegt werden"
Mit freundlichen Grüßen,
Norman Eichler