Frage an Volker Kauder von Manfred L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kauder,
im Mai d.J. hat das Kabinett den Entwurf eines »Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts« beschlossen, im Herbst soll der Bundestag die Neuregelung beraten. Es wäre dies die seit Jahrzehnten umfassendste Änderung der Regeln in diesem Bereich.
Der Gewinn eines Unternehmens hängt nicht nur von seinem tatsächlichen Erfolg ab, sondern auch davon, welche Rechnungsregeln angewandt werden.
Die deutsche Sichtweise ist traditionell die des vorsichtigen Kaufmanns und Kreditgebers. Was zählt, sind Sicherheit und Stabilität. Der angelsächsische Blick ist der des Geldanlegers,die Rendite steht im Vordergrund.
Die Bilanzmethoden haben sich historisch unterschiedlich entwickelt. Eine wichtige Differenz besteht darin, wie Unternehmen ihr Vermögen bewerten. Nach dem deutschen Handelsgesetzbuch gilt , dass sich der Wert aus den Kosten der Anschaffung ergibt. Verschlissene Maschinen und Fabrikgebäude müssen jedoch abgeschrieben werden.
Niemals darf ein Vermögensteil nach deutschem Recht im Wert hochgeschrieben werden, auch dann nicht, wenn ganz offensichtlich ist, dass es inzwischen mehr wert ist als beim Kauf. Es bleibt trotzdem mit seinem alten Kaufpreis in der Bilanz und bildet eine stille Reserve.
Nach den angelsächsischen Regeln sind die akuellen Werte maßgeblich für die Bilanz. Liegen die höher als im Jahr zuvor, dann darf das Unternehmen einen Buchgewinn ausweisen.
Jetzt aber will die Bundesregierung die deutschen Vorschriften den amerikanischen angleichen, jedenfalls in Teilbereichen. Per Gesetz will sie den Unternehmen vorschreiben, dass sie künftig Aktien, Anleihen und andere Finanzpapiere in ihrem Handelsbestand nach Zeitwerten bilanzieren müssen – ein Bruch mit den bewährten Prinzipien.
Herr Kauder, ich frage Sie, wollen Sie weiterhin Knecht und Vollzugsorgan der internationalen Wirtschafts- und Finanzmafia bleiben und dieses Gesetz wirklich verabschieden lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Lutz