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Frage von Heribert H. •

Frage an Volker Kauder von Heribert H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kauder,
prinzipiell sind Volksabstimmungen in Artikel 20 (2) Grundgesetz angelegt. Dort heißt es: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt."
Um Volksabstimmungen auch praktisch zu ermöglichen, müsste dies der Bundestag mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen. Das wiederum bedeutet derzeit: Ohne CDU/CSU ist dies nicht möglich.
Ich bitte darum, dem Willen des Volkes auf Volksabstimmungen zu essentiellen Fragen gerecht zu werden.
Wenn es um Bundestagswahlen geht stellen Sie sich doch auch dem Votum des Volkes.
Vergleiche mit Weimar sind heute, 80 Jahre später, lächerlich. Wenn sie dennoch herangezogen werden, heisst dies doch nur, einzelne Politiker halten unsere Demokratie für nicht gefestigt und das Volk, von dem sie sich in den Bundestag wahlen lassen, für unreif, oder?

Mit freundlichem Gruß
Heribert Hahn

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