Frage von Peter L. • 17.11.2007
Frage an Volker Kauder von Peter L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kauder,
die von Ihnen bei "Berlin-Mitte" erwähnte Entlastung der Arbeitnehmer in Höhe von "im Schnitt" 400 Euro durch die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung trifft nach meiner Rechnung lediglich für diejenigen zu, die ein Gehalt beziehen, dass sich etwa auf Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zur GRV bewegt. Dies trifft aber nicht für die große Masse der Lohnempfänger zu, so dass man auch nicht von einer "durchschnittlichen" sondern höchstens von einer "maximalen" Entlastung in dieser Höhe sprechen kann.
Meine Frage: Wo liegt die tatsächliche DURCHSCHNITTLICHE Entlastung der Arbeitnehmer durch die Absenkung?
In Erwartung Ihrer Antwort
Peter Lassen
Antwort ausstehend von Volker Kauder CDU