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Frage von Heinz H. •

Frage an Volker Kauder von Heinz H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kauder,

Ihre Antwort vom 31.10.07 zum Thema Tempolimit auf Autobahnen ist unbefriedigend. Es gibt Regeln und es gibt unser Grundgesetz (GG), dem ich persönlich höchste Anerkennung zolle. In Artikel 38 GG heißt es, dass Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes“ und „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, nur ihrem Gewissen verantwortlich“ sind, und in Artikel 76, dass „Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Bundestages“, also auch von einzelnen
Abgeordneten eingebracht werden können. Meinen Sie nicht auch, dass es dem Parlamentarismus abträglich ist, wenn schon bei einer gesamtpolitisch eher zweitrangigen Frage wie dem Tempolimit auf Autobahnen, das Folterwerkzeug Fraktionszwang, das Sie verharmlosend als Regel bezeichnen, zum Einsatz kommt, und dessen Wert in der Bevölkerung ohnehin eindeutig negativ belegt ist?

Ich verstehe Politik als eine Veranstaltung, bei der Argumente ausgetauscht und gegeneinander abgewogen werden und sich im Idealfall nach sokratischer Methode am Ende die besten Argumente herauskristallisiert haben. Wer nur pauschal die Argumente der Gegenseite abqualifiziert ohne Besseres dagegen zu setzen, hat nach meiner Erfahrung meist die schlechteren Karten und ist natürlich nicht bereit, diese offen zu legen. Ein Hauptargument der von mir zitierten Professoren für ein Tempolimit ist die z.B. die höhere Verkehrssicherheit u. weitere überzeugende Fakten. Dagegen zitiert Sie der Schwarzwälder Bote in seiner Ausgabe vom 2.11.07 mit den Worten: „Es gibt kein einziges sachliches Argument, das ein Tempolimit rechtfertigt“. Würden Sie mir bitte statt dessen Ihre Argumente nennen, die gegen ein Tempolimit sprechen?

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Heckele

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