Frage an Volker Kauder von Markus B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Kauder,
in Ihrer Funktion als Fraktionsvorsitzender der CDU Fraktion im Deutsche Bundestag moechte ich Ihnen gerne eine Frage stellen: Der Bundesinnenminister (CDU) bringt wiederholt, und obwohl das Bundesverfassungsgericht dies bereits ablehnte, den Abschuss von entfuehrten Flugzeugen zur Verhinderung terroristischer Anschläge ins politische Tagesgeschehen. Meiner Meinung nach verbietet bereits das Grundgesetz das Töten unschuldiger Passagiere und eine Abwägung ´Leben gegen Leben´ ist meiner Meinung nach unvollstellbar. Auch der Verhältnismaessigkeitsgrundsatz, der angeführt wurde, um durch das Töten von Passagieren bei einem Abschuss einen grösseren Schaden zu verhindern, ist mehr als fragwürdig. Weiterhin scheint mir ein Abschuss über Bundesgebiet schon daher kaum angebracht, weil die dichte Bebauung von Wohnsiedlungen und sonstigen Gebieten sicher einen sehr großen Schaden bei Personen auf dem Boden anstellen würde. Ich habe den Flugzeugabsturz von Überlingen erlebt und kann Ihnen versichern, dass die Erwägung des Bundesministers, ein Flugzeug abzuschießen, eine Katastrophe bedeuten würde. Wie sehen Sie diese Angelegenheit als Fraktionsvorsitzender der CDU und wie würdigt die CDU Fraktion das Anliegen des Bundesministers? Ist denn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht hier bindend?
Vielen Dank fuer Ihre Antwort.
-Markus Bressler-