Frage an Volker Kauder von Andreas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kauder,
kaum eine Nachrichtensendung heute ohne die Meldung, dass die Kanzlerin den Fraktionszwang für die Abgeordneten der CDU und der CSU aufheben will und für eine eventuelle Abstimmung zum Thema "Ehe für alle" die Gewissensfreiheit der Abgeordneten zulassen will.
Sollte nicht dringend eine Klarstellung erfolgen, dass unser Grundgesetz zum einen eine Gewaltenteilung vorsieht und zum weiteren, dass Abgeordnete "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind.
Die Kanzlerin ist zwar Parteivorsitzende der CDU, damit aber nicht Teil der Legislative. Wie kann es sein, dass die Exekutive der Legislative vorschreiben will, ob ein illegaler "Fraktionszwang" einzuhalten ist oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lang