Frage an Volker Kauder von Enrico B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Kauder,
warum wird in Deutschland der Umgangsboykott der Mütter nicht strafrechtlich verfolgt? Wann wird die Regierung hier handeln und den, nicht wenigen, Vätern den Rücken stärken? Was gedenken Sie hier politisch zu unternehmen?
Der Ausschluss des Umgangsrechts stellt den schwerst möglichen Eingriff in das Umgangsrecht dar.
Selbst das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach gesagt:
- 1 BvR 1253/06 - 09. Mai 2007 RN 13
- 1 BvR 1827/06 - 26. September 2006 RN 12
- 1 BvR 552/04 - 07. März 2005 RN 9
Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen (vgl. BVerfGE 31, 194 <206 f.>; 64, 180 <187 f.>).
- 1 BvR 1620/04 - 1.4.2008 RN 74
Der Umgang zwischen Eltern und ihrem Kind ist nicht lediglich eine mögliche Ausdrucksform elterlicher Erziehung, sondern eine grundlegende Basis für die Eltern-Kind-Beziehung und damit ein wesentlicher Bestandteil des von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Elternrechts. Insbesondere für einen Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, ist der Umgang mit seinem Kind eine maßgebliche Voraussetzung für einen persönlichen Kontakt mit diesem, die ihm ermöglicht, eine nähere Beziehung zu seinem Kind aufzubauen oder aufrechtzuerhalten.
- 1 BvR 1620/04 - 1.4.2008 RN 75
Die Verweigerung jeglichen Umgangs mit dem Kind und damit die Loslösung von einer persönlichen Bindung zu diesem stellen einen maßgeblichen, für das Kind und seine Entwicklung entscheidenden Entzug elterlicher Verantwortung und zugleich die Vernachlässigung eines wesentlichen Teils der in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG den Eltern auferlegten Erziehungspflicht dar.
mit freundlichen Grüßen,
Enrico Becker