Frage an Volker Kauder von Clemens G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Kauder,
zunächst einmal dürfte die offensichtlich von Ihnen vertretene Meinung (zuletzt bei M. Illner, ZDF), daß in den verschiedenen europäischen Ländern die (deutschen) Wirtschaftsprodukte auf Dauer in € gekauft werden können, die in den jeweiligen Voreurowährungen nicht zu bezahlen wären, eine "Milchmädchenrechnung" sein.
Angesichts der Tatsache, daß Sie einem grundgesetzwidrigen ESM-Vertrag bereits im BT zugestimmt hatten, der nun vom BVerfG (insoweit) in maßgeblicher Weise korrigiert wurde, kann man nur den Kopf schütteln, in welch anmaßendem Ton bar jeder Selbstkritik Sie in der Disskussion (z.B. M.B., ZDF) ernstzunehmende Argumente anderer platt machen.
Auf folgendendes möchte ich aber (dennoch) hinweisen:
Art. 20 GG
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das BVerfG hat vorl. entschieden, daß die BRD per ESM ohne wenn und aber mit 190 024 000 000 € vertragsgebunden für die Schulden anderer EU-Mitgliedsstaaten haftet. Der Bundespräsident hat daraufhin den ESM-Vertrag unterzeichnet. Insoweit ist (wird) dieser Vertrag jetzt für die BRD wirksam. Eine solche Schulden-Haftung ist aber gemäß Art. 125 I AEUV AUSGESCHLOSSEN. Demnach sehen sich vorliegend das BVerfG in seiner Rechtsprechung wie auch der Bundespräsident und letztlich auch Sie, Herr Kauder, nicht an geltendes (EU)Recht und Gesetz gebunden, welches gleichwohl für die BürgerInnen (auch) der BRD bindend sein soll . . . Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft bzw. einen Rechtsstaat habe ich mir anders vorgestellt. Ich bitte Sie, diese offenkundigen Unstimmigkeiten zu erklären, wozu ich Sie als Volksvertreter verpflichtet sehe, zumal mir der Rechtsweg zum EuGH verschlossen ist. Was sagen Sie dazu, Herr Kauder?
MFG
Clemens Gutsche