
(...) Das heißt es soll verhindern, dass das Parlament nicht mehr arbeitsfähig ist und die Justiz nicht willkürlich gegenüber Abgeordneten vorgeht. Es zielt nicht darauf, dem Abgeordneten außerhalb des Parlaments Sonderrechte bezüglich einer bestimmten Handlung einzuräumen. Das ist gut so: dass Abgeordnete im Rechtsstaat nicht privilegiert, sondern Bürgerinnen und Bürger wie alle sind, begrüßen wir ausdrücklich. Bürgerinnen oder Bürger, die den Aufruf zum Schottern unterzeichnet haben, müssen sich nach gegenwärtiger Rechtslage wegen (versuchter) öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) verantworten. (...)