Frage an Volker Beck von Thomas E. bezüglich Finanzen
Hallo Herr Beck,
zwar enthält Ihre Antwort meinen Nachnamen, das ist aber auch schon alles an Bezug auf meine Fragen.
Würden Sie vielleicht doch bitte auf meine 3 Fragen eingehen, die ja sehr konkret sind?
1.
Wie will man denn seinem Mandat nachkommen, wenn man z.B. wie Steinbrück - zusätzlich zu der außerordentlich belastenden und verantwortungsvollen Arbeit als MdB - noch 80 Vorträge im Jahr hält und dann noch Posten in Aufsichtsräten, Vorständen und Stiftungen inne hat?
2.
Normalerweise müssen Erträge die ich, in meiner Funktion für die ich bezahlt werde, erwirtschafte, an den Arbeitgeber abgeführt werden. Sonst ist es ja eine Doppelbezahlung.
3.
Wer entscheidet also wann und wie eine Tätigkeit eine "Nebentätigkeit" also außerhalb der bezahlten Arbeitszeit ist?
Sehr geehrter Herr Elias,
wenn es Sie wissen möchten, wie das ein Abgeordneter schafft, fragen Sie doch einen Abgeordneten, der das so macht. Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht und Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind. Das Abgeordnetengesetz sieht auch vor, dass Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können, anzuzeigen und zu veröffentlichen sind. Das Nähere ergibt sich aus den Verhaltensregeln. http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage1.html
Mit freundlichen Grüßen
Team Beck