Frage an Volker Beck von Mathias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beck,
Im Interview mit der taz vom 23.10.2012 werden Sie mit folgendem Satz zitiert:
"Wer sein Abgeordnetenmandat als Nebentätigkeit betreibt, den kann man abwählen."
Ich habe mir dazu schon vorher Gedanken gemacht und stosse auf ein Problem.
Wie soll man als Bürger einen Abgeordneten abwählen, der auf der Wahl-Liste seiner Partei relativ weit oben steht?
Um dieses Abgeordneten abzuwählen, müsste die Partei komplett unter 5% fallen. Insbesondere bei CDU und SPD ist dies sehr unwahrscheinlich.
Wie kann man als Bürger einen bestimmten Kanditaten wählen bzw. nicht wählen?
Durch die Listenwahl ist man als Bürger hier sehr eingeschränkt.
Vielleicht können Sie mein Dilemma auflösen.
Vielleicht kann dieses Problem auch mal bei Beratungen zum neuen Wahlrecht betrachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Müller
Link zum Interview: http://taz.de/Volker-Beck-ueber-Kaeuflichkeit-von-Politik/!104148/
Sehr geehrter Herr Müller,
selbstverständlich entscheiden Sie mit Ihrer Stimme mit darüber, welche Parteien mit welchen inhaltlichen Positionen und welchen PolitikerInnen gewählt werden. Sie haben 2 Stimmen. Über die Erststimme können Sie direkt entscheiden, wer Ihrer Meinung ein Mandat erhalten soll. Und über die Zweitstimme müssen Sie ohnehin abwägen, welche Inhalte sie in welcher Partei am glaubwürdigsten vertreten sehen. Diese Frage kann ich Ihnen nicht abnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck