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Volker Bajus
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Frage von Heiner K. •

Wann werden niedersächsische Beamte wieder amtsangemessen alimentiert?

Sehr geehrter Herr Bajus,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort vom 16.02.2024. Die amtsangemessene Alimentation wird in der Tat vor dem BverfG geprüft. Betrifft dies die Jahre ab 2005 oder das ab dem 01.01.2023 geltende nds. Besoldungsrecht? Wird ihres Erachtens die BVerfG-Rechtsprechung spätestens seit 2020 vollends umgesetzt oder eher offenkundig missachtet? Wurden die prozeduralen Pflichten im Gesetzgebungsverfahren erfüllt? Wurde nicht die Verfassungswidrigkeit bereits im Gesetzgebungsverfahren nachgewiesen (vgl. dortige Stellungnahmen)? Eine ähnliche Verordnung wie in NDS ist bereits in SH in Kraft und bereits beim BVerfG. Ist das ihr Verständnis von Politik? Macht eine verfassungskonforme Gesetzgebung wirklich so wenig Sinn wie Sie schreiben? Zu einem erstarken verfassungsfeindlicher Kräfte (Parteien) tragen Sie meines Erachtens so bei, da Ihr Handeln sich von denen nicht unterscheidet. Ich finde diese Entwicklung unglaublich gefährlich. Wie stehen Sie dazu? Viele Grüße

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Mit dem Niedersächsischen Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2022 sowie zur Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften und dem Niedersächsischen Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation wurden die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 umgesetzt. Damit ist die Besoldung aus Sicht des Landes seit dem Jahr 2023 rechtssicher ausgestaltet.

Die Verordnung zum Familienergänzungszuschlag befindet sich in der interministeriellen Abstimmung und wird in absehbarer Zeit veröffentlicht.

Am Rande sei erwähnt, dass der Landtag erst in der vergangenen Woche mit dem Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz die Voraussetzungen geschaffen hat, dass die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen entsprechende Sonderzahlungen erhalten können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Volker Bajus

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