"Output matters" (entscheidend ist das Ergebnis) sollte auch für den Umweltschutz gelten. Wie wird wirklich umfassend im Vorfeld geprüft, ob eine Maßnahme im Umweltschutz den Nutzen bringt?
Z. B. ist nicht unbedingt jede Windenergieanlage sinnvoll. Wann wird eine Windenergieanlage wegen absehbarer Ineffizienz z. B. nicht genehmigt?

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für die Einsendung ihrer Fragen. Ihre beiden Anliegen Umweltschutzmaßnahmen und die Errichtung von Windenergieanlagen sind in diesem speziellen Fall nur schwer zusammenzudenken. Eigentlich stehen sich Umwelt – und Naturschutzbelange (meistens der Artenschutz) und der Klimaschutz (Ausbau der Erneuerbaren) nämlich in der Praxis oft gegenseitig im Weg. Diese Konflikte zu lösen und zu navigieren ist unsere tägliche Aufgabe in der Politik und erfordert besondere Umsicht und großes Fingerspitzengefühl.
Um ihr Beispiel mit den ineffizienten Windkraftanlagen einmal aufzugreifen, ist es wichtig den Prozess zu verstehen, der erst zu der Errichtung einer solchen Anlage führt. In der Praxis ist es nämlich nicht so, dass eine Anlage errichtet wird und danach erst evaluiert wird, ob sie effizient betrieben werden kann. Dieser Schritt erfolgt in der Regel ganz zu Beginn des Planungsvorhabens (Analyse inklusive einer Ermittlung der lokalen Windverhältnisse anhand von Berechnungen mit Hilfe von Referenzwerten oder Messungen vor Ort). Gerade bei Vorhaben, bei denen wirtschaftliche Interesse zugegen sind, zählt natürlich oft der Vorsatz „output matters“. Im klassischen Umwelt- und Naturschutz, wo selten wirtschaftliche Interessen vorhanden sind, sind Maßnahmen meistens vor dem Hintergrund des Schutzes oder Ausgleichs zu bewerten. Natürlich werden trotzdem am ehesten Maßnahmen umgesetzt, die zielversprechend und möglichst minimal sind.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bajus