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Volker Bajus
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Frage von Kevin B. •

Ist die Besoldung der niedersächsischen Beamten offensichtlich verfassungswidrig?

Sehr geehrter Herr Bajus,

in der Landtags Drucksache 19/5132 (Entwurf und Erläuterungen NBesG 2024) wurden auf Seite 32 ausführliche Berechnungen zum Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung dargelegt. Nach dortiger Berechnung sei die Grundsicherung im Jahr 2024 um 16% (15% erforderlich) überschritten und somit die Besoldung verfassungskonform.

In diese Berechnung sind 3.000 € netto Inflationsausgleichszahlung eingeflossen.

Gem. § 2 Abs. 1 NISZG wurde im Januar 2024 ein Anteil von 1.800 € (der gesamt 3.000 €) nur gezahlt, wenn im Zeitraum 01.08 - 08.12.2023 Anspruch auf Dienstbezüge bestand.

Z. B. Neueinstellungen nach dem 08.12.2024 und Beamte in Elternzeit haben diese Zahlung nicht erhalten.

Ist die Besoldung dieser Personengruppen somit alleine schon aufgrund dieser Tatsache offensichtlich verfassungswidrig, da gem. der genannten Drucksache ohne die vollen 3.000 € Inflationsausgleichsprämie der Mindestabstand zur Grundsicherung von mind. 15 % nicht erreicht wird?

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