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Volker Bajus
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Johannes W. •

Inwiefern wollen Sie die Besoldungsstrukturen überprüfen (insbesondere die Einstiegsgehälter und eine konkurenzfähige Bezahlung bei technischen Berufen)?

Sehr geehrter Herr Bajus,

laut Koalitionsvertrag wollen Sie die Besoldungsstrutkuren überprüfen. Was genau meinen Sie damit?
Zum 01.12.22 wurde eine Neuregelung des niedersächsischen Besoldungsrechts beschlossen. Die Grünen hatte den Entwurf zunächst stark kritisiert. Konkret hieß es "ein schwebend Verfassungswidriges Gesetz können wir nicht unterstützen".
Was genau werden die Grünen tun um diesen Zustand zu verbessern?
Wann werden endlich Details zum Familienergänzungszuschlag veröffentlicht?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

danke für Ihre Frage zur Weiterentwicklung des Besoldungsrechts in Niedersachsen.
Grüne und SPD haben im Koalitionsvertrag die Überprüfung der vorhandenen Besoldungsstrukturen vereinbart. Hintergrund ist insbesondere auch, dass der öffentliche Arbeitgeber zunehmend in Konkurrenz um Mitarbeitende und Nachwuchs steht, da der Fachkräftemangel immer stärker spürbar ist. Die Überprüfung betrifft - wie es im Vertrag heißt - insbesondere die Einstiegsgehälter und die Bezahlung bei technischen Berufen.

Darüber hinaus sind hier einige Schwerpunkte genannt: so streben wir an, auch die Grundgehälter für Wissenschaftler*innen bei der W-Besoldung und beim Besoldungsdurchschnitt der Professuren substanziell anzuheben. Im Bereich der Schulen sollen die Grundschullehrer*innen auch A13 bekommen. Und, Fachpraxislehrkräfte wollen wir entscheidend stärken und ihre Besoldung von Anfang an auf A10 festlegen. Damit auch die Polizei weiterhin als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird, wollen wir zusätzlich zu einem neuen Stellenhebungsprogramm die Dauer bis zur ersten Beförderung weiter senken. Außerdem wollen wir die Erhöhung der Einstiegsbesoldung prüfen und das Zulagensystem anpassen und stufenweise erhöhen. Wir wollen die Polizeizulage anheben und ihre Ruhegehaltsfähigkeit wiedereinführen.

Auch die Attraktivität des haupt- und ehrenamtlichen Dienstes bei Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdiensten wollen wir verbessern und Nachwuchs, insbesondere mehr Frauen und Migrantinnen und Migranten, dafür gewinnen. Dazu gehört auch die Verbesserung der Besoldung und die Bewertung der Stellen für die Hauptamtlichen bei der Feuerwehr sowie die Anhebung der Feuerwehrzulage und des Anwärtersonderzuschlags. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage wollen wir wieder einführen.
Zudem wollen wir die durch die Anpassung der Stellenobergrenzenverordnung geschaffenen Spielräume für den Justizvollzug nutzen.

Die Neuregelung des  niedersächsischen Besoldungsrecht ist nach Beschlusslage des Landtags geltendes Rechts. Soweit niemand dagegen gerichtlich vorgeht, hat diese Bestand. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der SPD, die diese Reform maßgeblich politisch auf den Weg gebracht hat, gibt es derzeit keine Option, die Besoldungsrechtsänderung rückgängig zu machen, ohne vorherige Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch Gerichte.

Wann Details zum Familienergänzungszuschlag veröffentlicht werden, entzieht sich unserer Kenntnis. Dies ist Aufgabe des Behördenvollzugs. Ich bitte um Verständnis. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das NLBV.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Bajus

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