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Volker Bajus
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Frage von Heiner K. •

Gibt es Neuigkeiten bzgl. des Familienergänzungszuschlages i.S.d. § 36a NBesG?

Sehr geehrter Herr Bajus,
Sie wurden bereits durch Herrn Johannes W. am 04.03.2023 mit der Frage behelligt. Auf ihre Antwort hin habe ich 2 Fragen:
1) Sie schreiben "Die Neuregelung des niedersächsischen Besoldungsrecht ist nach Beschlusslage des Landtags geltendes Rechts...." und verweisen auf den möglichen Rechtsweg. Ich finde (verzeichen Sie die Wortwahl) Sie machen sich hier einen schlanken Fuß. Sollten Sie wie Ihr Kollege Herr Heere von der Verfassungswidrigkeit ausgehen, so ist es doch gerade an Ihnen und Ihrer Partei als Mitglied der Landesregierung eine Gesetztesänderung zu initiieren. Einen jeden Beamten in den Widerspruch / Klageweg zu treiben, finde ich mehr als fragwürdig.
2) Sie schrieben "Details zum Familienergänzungszuschlag ... ist Aufgabe des Behördenvollzugs". Eine Rückfrage beim NLBV ergab, dass das Finanzministerium zuständig ist und auch der § 36a NbesG ermächtigt die Landesregierung eine Verordnung auf den Weg zu bringen. Warum gibt es die V. bis heute nicht?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

Der Verweis auf geltendes Recht diente der Einordnung. Aktuell wird die amtsangemessene Alimentation verfassungsrechtlich überprüft– auch im Hinblick auf das Lohnabstandsgebot. Wenn es dazu ein Urteil gibt, wird zu prüfen sein, ob und inwiefern daraus Konsequenzen folgen. Solange das Verfahren andauert, ergibt es deshalb wenig Sinn eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.

Zur zweiten Frage, hierzu ist mein Stand, dass sich die Verordnung in der interministeriellen Abstimmung befindet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Volker Bajus

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