Frage an Volker Bajus von Dieter K. bezüglich Verkehr
Hallo, Herr Bajus
ich beziehe mich auf den Artikel in der NOZ vom 29. Juni 2015 "Stadt (OS) drängt weiter auf Verlegung der B 68":
Wir, die Anlieger der Alfhausener Straße in Hesepe (Bramsche) möchten gern, dass die Trecker (Güllefahrzeuge pp) nicht mehr durch unseren Ort fahren, sondern den parallelen Bereich der B 68 von Alfhausen kommend bis zur Abfahrt zur B 218 benutzen. Unser Wunsch wird durch die Stadt Bramsche ohne Chance auf Hoffnung rigeros abgelehnt. Wie kommen wir weiter? Wen können wir noch ansprechen?
Herzlichen Gruß
Dieter Kruckmann
Ortsratsmitglied
Sehr geehrter Herr Kruckmann,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kenne die konkrete Situation in Hesepe nicht. Grundsätzlich ist der Weg über den Ortsrat schon richtig. Darüber hinaus können Sie sich als AnwohnerInnen natürlich auch direkt an den Stadtrat Bramsche wenden.
Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie als AnliegerInnen eine Entlastung und eine Verkehrsalternative steht zur Verfügung. Aber die Verwaltung der Stadt Bramsche, zu der Hesepe gehört, will dem nicht nachkommen.
Grundsätzlich hat die Stadt die Möglichkeit auch verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, die der Verkehrssicherheit oder der Lärmreduzierung dienen. Allerdings muss sie dabei natürlich die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten. Sollte die Stadt ohne rechtliche Grundlage z.B. Tempo 30 festlegen, dann können Dritte dies bei der Landesbehörde monieren und die Stadt wird dann angewiesen, dies zurück zunehmen. Das ist der Grund, weshalb das Land eine Initiative ergriffen hat, mehr Tempo 30 zu ermöglichen:
http://www.mw.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/verkehrsminister-lies-fordert-mehr-schutz-vor-straenlaerm-und-tempo-30-vor-kindergaerten-schulen-und-seniorenheimen-132855.html
Bei dem von Ihnen gewählten Beispiel der B68 in der Stadt Osnabrück will der Stadtrat die Straße vom Durchgangs-Schwerlastverkehr entlasten, in dem er die Durchfahrt für diese sperrt. Dies ist aber nicht allein durch die Stadt zu gewährleisten, da es sich um eine Bundesstraße handelt, deren Verwaltung die entsprechende Landesbehörde übernimmt. Daher ist der Adressat unseres Anliegens in Osnabrück der Dienstherr der Landesbehörde, also der Verkehrsminister. Dies gilt auch für Landesstraßen.
Ich möchte Ihnen in folgender Reihenfolge empfehlen:
- Prüfen Sie, ob die Straße eine Landes- oder Bundesstraße ist
- Suchen Sie die Unterstützung des Stadtrates
- Bei Landes- oder Bundesstraßen zudem die Unterstützung der entsprechenden Abgeordneten
- Versuchen Sie es mit einer Petition an den Landtag oder den Bundestag soweit die Straße eine Landes- oder Bundesstraße ist
Ich hoffe, damit weiter geholfen zu haben.
MfG
Volker Bajus