Frage an Volker Bajus von Björn P. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Warum haben Sie beschlossen das Förderschulen Lernen abgeschafft werden? Warum wollen Sie, das lernbehinderten Kinder den ganzen Tag in der „normalen“ Schule darunter leiden müssen das sie „anders“ sind. Und wie kommen Sie darauf dass 2 Stunden Förderung in der Woche genug sind?
Sehr geehrter Herr Pagel,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Inklusion an Schulen.
Die am 13. Dezember 2006 beschlossene UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass "Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden", sondern "Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern."
Um diese UN-Behindertenrechtskonvention auch in Niedersachsen umzusetzen, haben die SPD und wir Grünen im Koalitionsvertrag für die kommende Wahlperiode vereinbart, die Förderschulen im Dialog mit allen Beteiligten schrittweise in die bestehenden allgemeinen Schulen zu überführen. Das heißt, dass bei den Förderschulen und Förderklassen Lernen und Sprache in Zukunft aufsteigend mit dem 1. und 5. Schuljahrgang keine Aufnahme mehr erfolgen soll.
Wir nehmen die Sorge der Eltern, dass ihre Kinder auch in der inklusiven Schule ausreichend gefördert werden, sehr ernst.
Die Erfahrungen in anderen Ländern und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschungen zeigen uns, dass in inklusiven Schulen eine bessere Förderung möglich erscheint als in gesonderten Klassen oder Schulen.
Selbstverständlich muss auch in einer inklusiven Schule die spezifische Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sichergestellt werden. Die fachlichen Ressourcen der Förderschullehrkräfte sollen deshalb in vollem Umfang erhalten werden und in die inklusiven Schulen überführt werden.
Wenn jedoch neben den inklusiven Schulen parallel ein Förderschulangebot bestehen bleibt, stehen beiden Systemen nur zu knappe Ressourcen zur Verfügung. Auch in der Anhörung, die der Kultusausschuss des Landtages am 29. Mai 2009 zum von der Fraktion der Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur Verwirklichung des Rechtes auf Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Schule durchgeführt hat, wurde deshalb von Seiten der Wissenschaft empfohlen, auf Parallelangebote in den Förderbereichen Lernen und Sprache zu verzichten.
Uns ist bewusst, dass die Überleitung der Förderschulen in die allgemeinen Schulen ein schwieriger Prozess ist, der nicht auf Kosten der Kinder gehen darf. Dieser Prozess soll deshalb schrittweise stattfinden, und wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser Prozess optimal begleitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bajus