Frage an Viola von Cramon-Taubadel von Waldemar O. bezüglich Finanzen
Sehr verehrte Frau von Cramon-Taubadel,
seit rd. 20 Jahren bin ich u.a. in den Amtsgerichtsbezirken Bad Gandersheim, Einbeck, Northeim und Holzminden als Berufsbetreuer tätig. Seit Jahren sind die Vergütungen für Berufsbetreuer pauschalisiert und trotz zunehmender Inflation bislang nicht angeglichen worden. Ein Hoffnungsschimmer war das Jahressteuergesetz 2013 wonach eine Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer beschlossen werden sollte und nicht streitig war - weder zwischen der BT-Fraktion noch zwischen Bund und Ländern. Das Scheitern dieses Gesetzes war ein harter Schlag für alle beruflich tätigen Betreuer. Zumal der EuGH in seiner Rechtsprechung darauf hindeutet, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von Berufsbetreuern und Betreuungsvereinen unzulässig ist - Betreuungsvereine sind bei gleicher Arbeit von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit.
Was unternehmen Sie dafür, dass die unstrittige Regelung des Jahressteuergesetzes für uns Berufsbetreuer nun unverzüglich wieder in das parlamentarische Verfahren geht und rückwirkend zum 01.01.13 in Kraft tritt? Gerne lade ich Sie auch zu einem persönlichen Gespräch in mein Büro ein, um Ihnen unsere berufliche Arbeit, als "Treuhänder des fürsorgenden Staates", näher zu bringen. Erst kürzlich wurde mir schlagartig klar, dass ich viele, viele Stunden "ehrenamtlich" arbeite - nämlich immer dann, wenn ich zwei Stunden im Monat mit Brutto 44,00 € vergütet bekomme, aber kontinuierlich bis zu zwanzig Stunden bei extrem ungünstiger Fallkonstellation arbeite. Einige meiner Berufskollegen erhalten auch nur 27,00 € Brutto/Stunde!
Wie setzen Sie sich dafür ein, dass ich mehr Zeit für meine Mandanten habe und diese angemessen bezahlt wird?
Mit freundlichen Grüßen aus Bad Gandersheim
Waldemar Ostrowski
St.-Georg-Str. 4
37581 Bad Gandersheim
Sehr geehrter Herr Ostrowski,
vielen Dank für Ihre Mail, die mich über das Portal „Abgeordnetenwatch“ erreichte. Gerne antworte ich Ihnen. Ich habe mich mit meinem Kollegen Dr. Thomas Gambke ausgetauscht, der in unserer Fraktion für Berufsbetreuer zuständig ist.
Ende 2012 ist das Jahressteuergesetz 2013 durch den Vermittlungsausschuss des Bundesrates gegangen. Inhalt des Gesetzes waren viele steuerliche Einzelregelungen, teils aufgrund europarechtlicher Vorgaben, teils wegen ergangener nationaler und europäischer Urteile. Hierunter fiel auch die Frage nach der Umsatzsteuerpflicht für Berufsbetreuer. Auch hierzu waren Urteile ergangen.
Meine Fraktion befürwortet die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer.
Im Vermittlungsausschuss ist das Jahressteuergesetz 2013 dann gescheitert, weil – auf unsere Initiative hin – auch die steuerrechtlichen Regelungen zum Thema Homogene mit aufgenommen wurden. Allerdings scheiterte das Gesamtpaket und die ca. 100 Einzelregelungen, zu denen längst Kompromisse ausgehandelt waren, scheiterten mit. Daraufhin hat die Koalition das Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz auf den Weg gebracht, um hiermit wenigstens die steuerrechtlichen Regelungen zeitnah umsetzen zu können. Dazu haben SPD/Grüne wiederum einen Änderungsantrag eingebracht, der dem Konsensergebnis aus dem Vermittlungsausschuss zum Jahressteuergesetz entspricht; diesmal ohne die Regelungen für die Homogene, aber mit dem Ziel, wenigstens die bereits erreichten Kompromisse zu den vielen Einzelregelungen wieder in das Gesetz „hineinzuverhandeln“.
Dieser Änderungsantrag wurde von der Koalition beleidigt abgelehnt und so kommt das Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wieder in den Vermittlungsausschuss. Dass die erreichten Kompromisse dort wieder aufgenommen werden ist aber zumindest in Teilen gut möglich, weil auch die Bundesländer den Vermittlungsausschuss wollten.
Aus taktischen Gründen haben einige Rot/Grün – geführte Länder darüber hinaus noch ein neues „Jahressteuergesetz 2013“ in den Bundesrat eingebracht. Das ist quasi inhaltsgleich mit dem Änderungsantrag zum Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz. Erfolgsaussichten hat diese Gesetzesinitiative mehrheitsbedingt allerdings nicht.
Sobald das Gesetz den Vermittlungsausschuss verlässt, wird sich zeigen, ob die Umsatzsteuerpflicht bestehen bleibt oder entfällt. Die Aussichten in diesem Punkt sind aber gut.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass meine Fraktion Ihr Anliegen befürwortet und die rot-grün regierten Bundesländer an der Sache dran sind.
Ihr Gesprächsangebot nehme ich gerne an. Eine meiner Wahlkreismitarbeiterinnen wird sich wegen eines Termins mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit vielen Grüßen
Viola von Cramon