Fragen und Antworten


Ein Verbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2,3 und 4 des Grundgesetzes ist daher aus unserer Sicht definitiv angemessen und ich unterstütze das Vorhaben meiner Partei sowie der Abgeordneten anderer demokratischen Parteien, auf ein solches Verfahren hinzuwirken.

Das beste, was dem Klima hätte passieren können, wenn Russland die Ukraine 2014 nicht angegriffen hätte, das Land 2022 nicht mit einem brutalen Vernichtungskrieg überzogen hätte, das besetzte Gebiet in der Ukraine nicht Kilometer für Kilometer vermint hätte, die in den Häusern schlafenden Menschen nicht jede Nacht mit einem Bombenhagel überzogen hätte, keine längst verbotenen Clusterbomben gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt hätte, nicht Helfer:innen und Zivilist:innen mit Drohnen vernichtet hätte, nicht einen Grossteil der Energieinfrastruktur vernichtet hätte, nicht die Frauen vergewaltigt und die Kinder verschleppt hätte und mit der Sprengung der Kachowka-Staudamms keinen Ökozid ausgelöst hätte.

Aktuell bin ich ja nicht im Parlament. Aber auch in meiner Zeit als Abgeordnete hatte ich weder im Europäischen Parlament (2019-2024) noch während meiner Zeit im Bundestag (2009-2013) zusätzliche Einnahmen.