Frage an Victor Perli von Hans-Joachim H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geerhrter Herr Perli,
Auf Ihrer Internetseite (perli.de) berichten sie unter dem Datum 18.01.18 über einen Antrag zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer.
Ist es Ihnen möglich diesen Antrag zu veröffentlichen?
Welche Art von "millionenschwerem Vermögen" will DIE LINKE besteuern.
Warum werden durch Ihren Antrag u.a. keine "Eigenheimbesitzer" gefährdet?
Für die Beantwortung dieser Fragen möchte ich mich im voraus bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Hajo H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Antrag der LINKEN zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer und den damit verbundenen Konsequenzen für ImmobilienbesitzerInnen. Wir möchten mit unserem Antrag erreichen, dass reiche und superreiche Bevölkerungsgruppen einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. In keinem Land Europas, ausgenommen Österreich, ist der Reichtum so ungleich verteilt wie in Deutschland. Die weiteren Erläuterungen dazu können Sie unserem Antrag entnehmen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/000/1900094.pdf
Uns ist der Schutz von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen besonders wichtig – dies gilt selbstverständlich auch, wenn diese eigenes Wohneigentum besitzen. Das Modell der LINKEN für eine gerechte Vermögenssteuer sieht vor, dass private Vermögen über einer Millionen € (also die Summe der private Geldvermögen und der Verkehrswerte der privaten Immobilien- und Sachvermögen, abzüglich der privaten Verbindlichkeiten) mit 5% besteuert werden. Für betriebsnotwendiges Sachvermögen von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern sowie Personenunternehmen gilt nach Abzug der darauf lastenden Verbindlichkeiten ein erhöhter Freibetrag von 5 Millionen Euro.
Nun ist zu beachten, dass es verfassungswidrig ist, Immobilienvermögen steuerlich anders zu behandeln als andere Vermögensarten (z. B. Geldvermögen). Aus genau diesem Grund wird die nach wie vor formal existierende Vermögensteuer (das Vermögensteuergesetz ist bisher nicht aufgehoben) seit 1997 nicht mehr erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 22. Juni 1995 zwar ausdrücklich nicht die Vermögensteuer selbst, aber die Art ihrer Ausgestaltung für rechtwidrig erklärt. Der Grund war, dass im Vermögensteuergesetz Immobilienvermögen gegenüber anderem Vermögen besser behandelt wurden (die damals geltende Vermögenssteuer sah einen Freibetrag von lediglich 120.000 DM vor, jedoch wurden Immobilien nur mit ca. einem Zehntel ihres realen Werts veranschlagt, der Freibetrag für Immobilien lag also deutlich höher).
Auch deswegen hat sich DIE LINKE dafür entschieden, kleine und mittlere Vermögen durch einen hohen persönlichen Freibetrag freizustellen. Dieser beträgt - wie oben beschrieben - eine Million Euro und wird auf das Nettovermögen angewandt, also auf den Wert, der nach Abzug der auf dem Vermögen lastenden Schulden übrigbleibt. Mit diesem Freibetrag wird sichergestellt, dass das normale selbstgenutzte Wohneigentum in der Regel steuerfrei bleibt oder allenfalls gering besteuert wird. Beispielsweise beträgt der derzeitige Wert eines Reiheneigenheims in München, mittlere bis gute Wohnlage, Wohnfläche ca. 100 Quadratmeter, bei Neubau zwischen 700.000 Euro und 1 Mio. Euro (häufigster Wert: 890.000 Euro) und bei Gebrauchtkauf zwischen 600.000 Euro und 1,2 Mio. Euro (häufigster Wert 850.000 Euro) (Quelle: LBS - Markt für Wohnimmobilien 2017, Preisspiegel).
Teilen sich mehrere Personen (z. B. eine Familie) das Wohneigentum, so bleiben auch Eigenheime mit einem Wert von über einer Million Euro steuerfrei oder es kann zumindest die darauf anfallende Steuerbelastung verringert werden. Denn das Konzept der LINKEN zur Vermögensteuer sieht eine Individualbesteuerung vor. Das heißt, dass das Vermögen pro Einzelperson und nicht pro Haushalt erfasst wird. Der damit bewirkte Anreiz das verfügbare Vermögen weniger stark in der Hand einer Person zu konzentrieren, ist von der LINKEN u. a. im Sinne einer gleichmäßigeren Vermögensverteilung (z.B. in ehelichen Verhältnissen) beabsichtigt.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage vollumfänglich beantworten und Ihnen die Sorge nehmen, dass Eigenheimbesitzer, die nicht wirklich reich sind, durch den Vorschlag der LINKEN zur Vermögenssteuer gefährdet werden könnten. Die Vermögenssteuer der LINKEN zielt auf wirklich Reiche und Superreiche. Weil die Steuer überhaupt erst ab einer Grenze von einer Millionen Euro greift, wird sie auch „Millionärssteuer“ genannt.
Mit freundlichen Grüßen
Victor Perli, MdB