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Verena Hubertz
SPD
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Frage von Raphaelle M. •

Wie kann eine dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen D/LUX für GrenzgängerInnen gelingen ?

Eine Anpassung der 19 Tage-Steuerfrei-Regel an die 25 %-Grenze der Sozialgesetzgebung wäre verwaltungstechnisch zielführend sowie im Sinne von Einheitlichkeit und guten Nachbarschaftsbeziehungen in der Grossregion sinnvoll und gerecht. Angesichts der von luxemburger Seite bereits erfolgten Investitionen in die grenzüberschreitende Bahn- und Businfrastruktur, wäre eine Entgegenkommen von deutscher Seite nur konsequent.

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Antwort von
SPD

Lieber Herr M.,

Home-Office ist in vielen Arbeitskontexten längst gelebte Realität. Neben der Flexibilisierung der Arbeitswelt spielen dabei auch Umweltaspekte durch Pendeln eine Rolle. Mein Anliegen ist es Home-Office und generell Regelungen betreffend des Arbeitslebens mehr an den Alltag und die Bedürfnisse von ArbeitnehmerInnen anzupassen. 

Die Situation kenne ich aus meiner eigenen Zeit, in der ich für Praktika nach Luxemburg gependelt bin. Insgesamt gibt es in der Region Trier über 30.000 Grenzpendler, welche in Deutschland wohnen und in Luxemburg arbeiten. Deren Besteuerung wird in einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Staaten geregelt. Neben der Versteuerung der Einkommen in Luxemburg wurde eine 19-Tage Regelung eingeführt, welche es ArbeitnehmerInnen erlaubt bis zu 19 Tage von außerhalb ihrer Arbeitsstätte im Home-Office zu arbeiten, ohne in Deutschland einkommenssteuerpflichtig zu werden. 

Während der Corona-Pandemie wurde diese Regelung pragmatischerweise mit einer Verständigungsvereinbarung vom 07. Oktober 2020 ausgesetzt. Laut Finanzministerium ist für September 2021 eine weitere Evaluierung angesetzt. 

Im Interesse von ArbeitnehmerInnen möchte ich auf eine Ausweitung der Regelung hinwirken. Mein Ziel ist es eine 46-Tage-Grenze in dem Doppelbesteuerungsabkommen zu verankern. Also setze ich mich für einen Tag Home-Office in der Woche abzüglich der durchschnittlichen Urlaubszeit ein.

Gleichzeitig finde ich es wichtig, für eine Ausgleichszahlung durch Luxemburg an die umliegenden Kommunen, ähnlich wie dies zwischen Belgien und Luxemburg festgelegt ist, einzutreten. Schließlich erhalten Kommunen einen festen Anteil der Einkommensteuer und der Ausfall an Einnahmen muss entsprechend kompensiert werden, damit die Kommunen ihrem Versorgungsauftrag gerecht werden können. 

Ich habe die Thematik mit meiner Positionierung auch bereits direkt an Finanzminister Olaf Scholz in meinem Zukunftsgespräch gerichtet. Sie können dies auf Youtube ab Minute 27 nachsehen: https://youtu.be/oR19_62M57w?t=1619. Für eine zeitgemäße Reform des Doppelbesteuerungsabkommen in diesem Sinne möchte ich mich im Bundestag für die Region stark machen. 

Freundliche Grüße

Verena Hubertz

 

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