Wohin kann man sich wenden, wenn man durch die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine und Behäbigkeit der zuständigen Behörden in Not gerät?
Sehr geehrter Herr Schwarz, ich schreibe Ihnen als sozialpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion. Im April habe ich meinem Landkreis die Aufnahme von Flüchtlingen angeboten und eine Familie zugewiesen bekommen. Später kam noch eine zweite Familie aus Donezk hinzu. Es sind drei Kinder dabei, zum Teil schwer traumatisiert, um die ich mich kümmere. Der Landkreis hat bis heute keinen Cent für die Unterbringungskosten gezahlt. Meine Anfragen beantwortet er nicht. Ich muss Heizöl kaufen und weiß nicht wovon. Ich muss dem Landkreis Abfallgebühren bezahlen und weiß nicht wovon. Ich muss Abschäge fürs Trinkwasser bezahlen und weiß nicht wovon. Muss man damit rechnen, für die Aufnahme von Flüchtlingen derart bestraft zu werden? Über welches Vermögen sollte man verfügen, bevpor man den Behörden die Unterbringung anbietet? Und muss man das eingesetzte Geld anschließend abschreiben? Finden Sie einen solchen Umgang mit Helfern in Ordnung? Mit besten Grüßen