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Frage von Lutz J. •

Frage an Uwe Schwarz von Lutz J. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Schwarz,

vorweg - ich stelle Ihnen diese Frage aus rein persönlichen, nicht aus politischen Gründen.
(Allerdings bin ich chronischer Wechselwähler ... ;-))

Ich bin freiberuflich tätig, meine Frau arbeitet als Ärztin im Einbecker Krankenhaus.

Meinen Sie nicht, dass der Landrat des Kreises Northeim sich aufgrund seiner Tätigkeit für die direkte Konkurrenz bei Helios bezüglich der Entscheidung über die Freigabe von kommunalen Geldern für das Sertürner-Krankenhaus in Einbeck für befangen hätte erklären müssen? Das Kommunalrecht bietet durchaus Delegationsmöglichkeiten für solche Fälle. Gerade da Sie ebenfalls in Gremien des Helios-Konzerns tätig sind, erwarte ich eine faire und aussagekräftige Antwort von Ihnen, einverstanden?

Bis dahin liebe Grüße: Lutz Jüncke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jäncke,

nach der Kommunalverfassung unterliegen wir nicht dem Mitwirkungsverbot. Wir sind nicht von Helios in den Aufsichtsrat berufen worden, sondern einstimmig am 23.11.2011 vom Kreistag des Landkreises Northeim entsandt worden. Das gilt für den Landrat und mich für den Aufsichtsrat, sowie für den Landrat und Herrn Hegeler von der CDU für die Gesellschafterversammlung. Unsere Aufgabe besteht ausschließlich darin, die Interesse des Minderheitsgesellschaftes Landkreis Northeim im Aufsichtsrat der Helios-Klinik Northeim zu vertreten. Wir sind in unseren Entscheidungen auch nicht frei, sondern Weisungsgebunden. Das heißt, unser Abstimmungsverhalten wird vorher in den Gremien des Kreistages festgelegt. Da es sich um ein ehemaliges Kreiskrankenhaus handelt, sind diese Minderheitsrechte beim Übernahmevertrag gesichert worden. In bestimmten Fragen haben wir eine Sperrminorität, um die Interessen des Landkreis durchzusetzen. Nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz hat der Landkreis ja immer noch den Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung im Kreisgebiet. Für das ehemalige Evangelische Krankenhaus Bad Gandersheim hat Helios keinen Aufsichtsrat gebildet, sondern nur einen Beirat bzw. eine Gesellschafterversammlung. Als noch amtierender ehrenamtlicher Vorsitzender der Ev. Stiftung zu deren Interessenwahrung in den Beirat entsandt worden und durch den Kreistag in die Gesellschafterversammlung. Es gibt dafür in Bad Gandersheim übrigens keine Aufwandsentschädigungen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Schwarz, MdL