Portrait von Uwe Schünemann
Antwort von Uwe Schünemann
CDU
• 16.01.2013

(...) Allerdings muss man sich die Sache genauer ansehen. Tatsächlich ist es so, dass die für die Berechnung Ihrer Versorgungsbezüge zuständige Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (LBV) bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs sämtliche Steigerungen der Bezüge bzw. der Versorgungsbezüge berücksichtigt. (...)

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