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Uwe Schmidt
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Frage von Reinhard T. •

Frage an Uwe Schmidt von Reinhard T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Schmidt.

Ich habe eine Frage zur Definition Vollbeschäftigung.Vor Jahren war ich mal im Haus der Geschichte in Bonn, dort wurden Arbeitslosenzahlen aus der damaligen BRD gezeigt, die lagen zwischen 200 und 300Tsd in der Zeit der damaligen Vollbeschäftigung. Jetzt spricht die GroKo von einer baldigen Vollbeschäftigung..Wie viel Arbeitslose sind da noch erlaubt um von einer Vollbeschäftigung zu reden..

mfG R. T..

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es existiert keine einheitliche Definition, was den Begriff Vollbeschäftigung angeht. Ein Ansatz ist, die offiziellen Zahlen aller Arbeitssuchenden, mit denen der offenen Stellen zu vergleichen. Stimmen diese zwei Zahlen überein, kann man von Vollbeschäftigung sprechen.

Ein anderer Ansatz geht davon aus, dass ein Teil der arbeitsfähigen Bevölkerung immer als statistische Größenordnung in den offiziellen Arbeitslosenzahlen auftaucht. Die sogenannte friktionelle Arbeitslosigkeit betrifft jene, die aufgrund eines Jobwechsels kurzfristig und oftmals durch Eigenkündigung offiziell als arbeitssuchend gemeldet sind, praktisch jedoch schon einen neuen Arbeitsplatz besitzen. Hinzu kommen jene Personen, die sich nicht arbeitssuchend melden und damit „aus dem Raster“ fallen. Die genaue Zahl dieser Personen lässt sich nicht beziffern. Viele Experten ziehen die Grenze zur Vollbeschäftigung jedoch bei etwa zwei Prozent Arbeitslosigkeit.

Mit besten Grüßen
Uwe Schmidt

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