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Uwe Flüß
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Frage von Stefan B. •

Frage an Uwe Flüß von Stefan B. bezüglich Recht

Hallo, ich habe gerade im Radio von dieser Webseite gehört und würde mich freuen wenn Sie meine E-Mail Anfrage hier beantworten könnten, möglicherweise ist das Thema noch für andere Mitbürger von Interesse. Hier nochmals meine Mail:

Guten Tag Herr Flüß,

ich bin Rheinstettener Bürger und hatte während der aktuellen Legislaturperiode zusammen mit einigen Freunden eine Petition an den Landtag gerichtet.
Enttäuscht mussten wir feststellen, dass unser Schreiben von lediglich einem Abgeordneten gelesen und beantwortet wurde. Und das, obwohl unser Anliegen vom Landtag nur durch ein konkretes Meinungsbild der Volksvertreter (oder einer repräsentativen Teilmenge wie z.B. *allen* Mitgliedern des Petitionsauschusses) richtig hätte beantwortet werden können.

Ich wäre sehr an Ihrer Meinung zu unserer damaligen Petition interessiert. Das Anliegen befasst sich mit dem Tanzverbot an Feiertagen, Sie können sowohl die Petition wie auch die Antwort online einsehen:

http://realteck.in-berlin.de/petition_tanzverbot.pdf
http://www3.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/3000/13_3138_d.pdf#page

Viele Grüße,
Stefan Bach

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bach,

es ist korrekt, dass Ihre Petition nur von einem Abgeordneten gelesen wurde. Dieser ist der so genannte Berichterstatter. Es ist dem Landespetitionsausschuss einfach nicht möglich alle Petitionen von allen Ausschussmitgliedern lesen zu lassen, da pro Jahr weit über 4000 Eingaben eingehen. Die Eingaben werden unter den Mitgliedern ohne Ansehen der Person oder Parteizugehörigkeit aufgeteilt, die dadurch zu Berichterstattern werden. Diese bearbeiten zum Beispiel Ihren Fall abschließend mit einer Empfehlung für das monatliche Ausschusstreffen.

In Ihrem Falle wurde Ihnen der rechtliche Sachverhalt klar verständlich aufgezeigt. Z.B. wurde aufgezeigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch an den besagten Feiertagen eine Tanzveranstaltung möglich ist. Ein von Ihnen gefordertes generelles Aufheben ist einfach nicht möglich. Bedenken Sie doch, dass ohne diese kirchlichen Feiertage eben keine Feiertage existieren würden, Sie also einen normalen Arbeitstag hätten.

Bei Ihrer Frage war mir von vornherein klar, dass ich Ihnen keine Hoffnung auf eine Änderung machen kann. Sie wissen, dass der Staat nicht das Recht hat in die kirchlichen Belange einzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe K. Flüß