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Uwe Feiler
CDU
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Frage von Peter S. •

Was werden Sie konkret gegen die Korruption in der Politik Deutschlands tun?

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Sehr geehrter Herr Scholz,

im Frühjahr 2021 haben insbesondere CDU und CSU durch das Fehlverhalten einzelner politischer Akteure Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger eingebüßt. Wir als Union haben uns zum Ziel gesetzt, dieses Vertrauen zurückzugewinnen. Daher haben wir umgehend und konsequent mit der 10-Punkte-Transparenzoffensive der CDU/CSU-Bundestagsfraktion reagiert. Dieser Plan besteht aus drei Elementen: Aufklärung, Transparenz und Verhaltenskodex.

Ende März diesen Jahres haben wir uns mit der SPD auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt. Nur einen Monat später wurde die Beratung des Entwurfs zur Änderung des Abgeordnetengesetzes begonnen und am 11. Juni 2021 im Bundestag beschlossen. Damit haben wir dafür gesorgt, dass die Transparenzregeln für Abgeordnete jetzt strenger gefasst sind. Bürgerinnen und Bürger können sich so ein noch klareres Bild über die Nebentätigkeiten der Abgeordneten verschaffen. Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen müssen auf Euro und Cent veröffentlicht werden, wenn sie den Betrag von 1.000 Euro pro Monat oder 3.000 Euro pro Jahr übersteigen. Unternehmensbeteiligungen müssen Abgeordnete bereits ab 5 Prozent – und nicht wie bisher ab 25 Prozent – der Gesellschaftsanteile anzeigen und veröffentlichen. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen, wie Dividenden oder Gewinnausschüttungen, sind jetzt anzeige- und veröffentlichungspflichtig. Bundestagsabgeordnete sind Vertreter des gesamten deutschen Volkes – keine Vertreter von Einzelinteressen. Daher haben wir den Straftatbestand für Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit deutlich nachgeschärft. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag sind jetzt gesetzlich verboten. Darüber hinaus wird der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken gesetzlich untersagt. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit sind ebenfalls untersagt.

Wir stehen dafür, dass das Fehlverhalten eines Abgeordneten mehr Konsequenzen nach sich ziehen muss. Aus diesem Grund haben wir das Sanktionsregime für das Fehlverhalten von Abgeordneten deutlich verschärft. Verbotene Einnahmen können zukünftig abgeschöpft werden. Zusätzlich wird in diesen Fällen ein Ordnungsgeld verhängt.

Mit diesen Maßnahmen wurden die Transparenzvorschriften im Abgeordnetengesetz deutlich verschärft. Denn im Vordergrund unserer Arbeit steht immer das Mandat. Eine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag ist für uns Dienst am Allgemeinwohl.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Feiler

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