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Uwe Feiler
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Frage von Julian K. •

Sehr geehrter Herr Feiler, wie stehen Sie zu einem potentiellen AfD-Verbotsantrag?

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Sehr geehrter Herr K.,

haben sie vielen Dank für ihre Nachricht bezüglich des AfD-Verbotsantrags. Meiner Meinung nach gibt sich die AfD öffentlich als bürgerlich-harmlose Partei, offenbart aber hinter den Kulissen ihr wahres Gesicht. Sie schafft es nicht, sich von rechtsextremen Positionen zu distanzieren und fordert den Ausstieg aus der Europäischen Union und aus der NATO, was immense negative Folgen für Deutschland haben würde. Die AfD schafft keine Lösungen, sie schafft Probleme.

Die persönliche Entscheidung über den Verbotsantrag lässt sich mit einigen Argumenten untermauern. 

So sind die Voraussetzungen für ein Parteiverbot nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts meines Erachtens– zumindest derzeit – aller Voraussicht nach nicht erfüllt. Zwar wird die AfD als Verdachtsfall vom Verfassungsschutz geführt, doch entspricht dies nicht den erheblich höheren Anforderungen, die für ein Parteiverbot erforderlich sind.

Bei den jetzigen Gruppenanträgen fehlt es außerdem an der erforderlichen Tatsachengrundlage in Form einer umfassenden Materialsammlung. Diese müsste durch die Verfassungsschutzämter erstellt werden und auf dieser Grundlage kann anschließend eine fundierte Entscheidung getroffen werden. Außerdem müssen die Landesregierungen und die Bundesregierung eine Garantie abgeben, dass die strikte Staatsfreiheit eingehalten wird. Diese wird vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Das bedeutet, dass die Begründung der Verbotsanträge nicht auf Beweismaterialien gestützt werden, deren Entstehung zumindest teilweise auf das Wirken von V-Leuten oder Verdeckten Ermittlern zurückzuführen ist, eingehalten wird. Deshalb können allein die Bundes- und Landesregierungen einen überzeugenden Beweisantrag erarbeiten.

Klar ist auch, dass selbst im Erfolgsfall ein Verbotsverfahren mehrere Jahre dauern würde. In dieser Zeit könnte die AfD das Verfahren nutzen, um ihre Anhänger zu mobilisieren und weiteren politischen Schaden anzurichten.

Außerdem muss man bedenken, dass ein gescheitertes Verbotsverfahren die AfD stärken könnte, da sie sich als Opfer inszenieren und faktisch ein „Gütesiegel“ erhalten würde, eine verfassungsgemäße Partei zu sein. 

Aus diesen Gründen spreche mich nach aktuellem Stand gegen die im Bundestag eingebrachten Gruppenanträge aus, da primär die Beweislage noch nicht ausreichend ist und ich daher noch keinen Erfolg für ein Verbotsverfahren sehe. 

Ich hoffe Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben. 

Herzliche Grüße

Uwe Feiler

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