Warum wurde im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes kein Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen aufgenommen? Die Tierheime sind voll!
Sehr geehrte Frau H.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Novelle des Tierschutzgesetzes der Ampel-Regierung. Gerne beziehe ich dazu Stellung. Lassen Sie mich allerdings vorweg nehmen, dass ich Ihnen keine Begründungen zu den finalen Entscheidungen der Regierungsfraktionen im Gesetzgebungsprozess liefern kann, da die Vorschläge der Opposition recht selten Berücksichtigung finden.
Mir als Hundepapa und Tierliebhaber liegt die Thematik allerdings auch persönlich sehr am Herzen. Allerdings braucht es pragmatische und überprüfbare Ansätze zur Regulierung. So kann eine strikte Verbotsregelung nicht immer die effektivste Lösung ist, um Missstände im Handel mit Tieren zu bekämpfen. Allerdings sind im neuen Tierschutzgesetz schon Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes auf Online-Plattformen enthalten. Tiere, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, dürfen nicht mehr zum Verkauf angeboten werden. Zusätzlich müssen Verkäufer von lebenden Tieren ihre Daten bei den Online-Plattformen registrieren. Diese Regelungen sollen die Rückverfolgbarkeit der Anbieter verbessern und sicherstellen, dass Tierschutzstandards eingehalten werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legt großen Wert auf eine Balance zwischen notwendigem Schutz und der Freiheit des Marktes. Der Fokus sollte daher auf der Regulierung und Überwachung liegen, um sicherzustellen, dass der Handel mit Tieren unter Einhaltung strenger Tierschutzstandards erfolgt.
Das Problem der Überlastung von Tierheimen ist uns bewusst. Allerdings glauben wir, dass die Ursachen für diese Überlastung vielfältig sind und nicht ausschließlich durch den Online-Handel beeinflusst werden. Daher könnte die Strategie darin bestehen, durch gezielte Kampagnen zur Tieradoption und Unterstützung von Tierheimen gezielt gegen die Überlastung vorzugehen.
Ich hoffe Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben.
Herzliche Grüße
Uwe Feiler