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Uwe Feiler
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Frage von Dirk H. •

Sind Sie dafür das Schweine Auslauf bekommen? Was halten Sie von dieser Petition? https://www.change.org/p/asp-seuche-beenden-gesunde-tiere-schützen MfG Dirk Hesse

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bekämpfung der ASP ist eine gemeinsame Kraftanstrengung, jeder muss an seiner Stelle seinen Beitrag leisten. Der Bund unterstützt die Bundesländer dabei auf vielfältige Weise. Vor allem weil der Bund weiß, was Brandenburg und Sachsen gerade für ganz Deutschland und auch die EU leisten: Gerade deshalb haben sich die Länder auf eine solidarische Finanzierung beim Zaunbau verständigt und das BMEL konnte erreichen, dass die EU die Hälfte der Kosten übernimmt. Was die Frage nach weiterer finanzieller Unterstützung der Bundesländer durch den Bund betrifft, so geht es hier nicht darum, ob der Bund etwas finanzieren will oder nicht, sondern ob es verfassungsrechtlich möglich ist. Hier ist die Sach- vor allem aber die Rechtslage eindeutig: Weil die Tierseuchenbekämpfung in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt, darf der Bund solche Maßnahmen nicht finanzieren. Das ist grundgesetzlich klar so festgeschrieben.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schaut jedoch nicht untätig zu: So wird seit vielen Jahren zielgruppengerechte Aufklärungs- und Präventionsarbeit zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest betrieben, denn der Faktor Mensch ist bei der Verbreitung der ASP ein großes Risiko. Fortlaufend werden diejenigen informiert und sensibilisiert, die häufig zwischen von ASP bei Wild- oder Hausschweinen betroffenen Ländern und Deutschland reisen u.a. Jäger, Landwirte oder Fernfahrer. Außerdem hat das BMEL frühzeitig Vorkehrungen für den Ernstfall getroffen: Mit Änderungen im Tiergesundheits- und im Bundesjagdgesetz hat das BMEL dafür gesorgt, dass die zuständigen Behörden im Ausbruchsfall den Personen- und Fahrzeugverkehr innerhalb bestimmter Gebiete einschränken können sowie die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen beschränken können, damit die Wildschweine nicht wandern und so die ASP verbreiten. Des Weiteren wurde die Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben, was eine ganzjährige Bejagung des Schwarzwildes ermöglicht.

Darüber hinaus hat das BMEL bei den zuständigen Bundesministerien für den Einsatz des THWs und der Bundeswehr, zum Beispiel für den Bau von Zäunen und für die Fallwildsuche, zur Unterstützung der betroffenen Ländern geworben sowie bei der EU-Kommission erfolgreich auf eine Mitfinanzierung erforderlicher Zaunbaumaßnahmen hingewirkt: So betrug das mögliche Erstattungsvolumen allein für Sachsen und Brandenburg über 9 Millionen Euro.

Außerdem konnten in Verhandlungen mit Deutschlands internationalen Partnern Ausnahmen von der vollständigen Exportsperre für behandelte/verarbeitete Schweinefleischerzeugnisse oder Produkte vom Schwein sowie Exportmöglichkeiten für frisches Schweinefleisch von Betrieben aus ASP-freien Gebieten erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Feiler

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