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Uwe Feiler
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Frage von Susanne W. •

Frage an Uwe Feiler von Susanne W. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Feiler,

Obwohl abgeordnetenwatch.de, zahlreiche weitere Akteure aus der Zivilgesellschaft und die Opposition im Bundestag gegen die geplanten Lobbyvorschriften der GroKo Sturm laufen, haben Union und SPD in ihrem kürzlich vorgelegten zweiten Entwurf für ein Lobbyregister eklatante Lücken gelassen.
Wie stehen Sie dazu? Ist es nicht im Sinne von uns Bürgern, und von Ihnen als unsrer gewählter Vertreter, hier für eine möglichst hohe Transparenz zu sorgen? Alles andere unterläuft sonst m.E. das vertraue in die Politik weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Weber, Ketzin

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Weber,

wir wollen ein Lobbyregister schaffen, das gleichermaßen umfassend und angemessen ausgestaltet ist. Es stellt größtmögliche Transparenz bei der Ausübung von Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag dar, ohne das freie Mandat der Abgeordneten einzuschränken. Dabei wird sichergestellt, dass bspw. Interessenvertretung aus dem Wahlkreis heraus, also mit lokalem Charakter, weiterhin uneingeschränkt und ohne Eintragungspflicht möglich bleibt. Die Registrierungspflicht wird umfassend sein und alle Interessenvertreter betreffen, sodass bei den anzugebenden Inhalten künftig auf angemessene Weise Rückschlüsse auf die Intensität der Interessenvertretung möglich sein werden. Eingetragen werden u.a. Angaben zu den Auftraggebern für welche Interessenvertretung betrieben wird, die Anzahl der Beschäftigten, die mit der Interessenvertretung beauftragt sind und Daten zu den jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung. Besonders wichtig ist der verpflichtende Charakter des Lobbyregisters und dass Verstöße gegen die Eintragungspflicht mit Bußgeldern von bis zu 50.000€ geahndet werden können. Für die Ermittlung und Verfolgung von entsprechenden Verstößen ist die Bundestagsverwaltung zuständig. Der Bußgeldtatbestand wird im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten eingefügt, sodass die Bundestagsverwaltung bis auf wenige Ausnahmen über alle Rechte verfügt, wie sie auch die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten hat.

Die Bundesregierung geht im Übrigen in der aktuellen Wahlperiode schon einen neuen Weg für mehr Transparenz: Alle Stellungnahmen der Verbände im Rahmen der Verbändeanhörung werden veröffentlicht, bei Widerspruch durch die Verbände wird dieser Widerspruch veröffentlicht. Diese Regelung und das kommende Lobbyregister sind wichtige Schritte, da eine hohe Transparenz in der Politik und im politischen Willensbildungsprozess zu den Wesensmerkmalen unserer Demokratie gehört.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Feiler

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