Frage an Uwe Feiler von Nasrin B. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Feiler, wie werden Sie in dieser Woche beim Gesetzesentwurf "Kohleausstiegsgesetz" abstimmen? Das geplante Kohleausstiegsgesetz weist aus wissenschaftlicher Sicht folgende Defizite auf: 1.) international vereinbarte Klimaschutzziele können nicht eingehalten werden, 2.) der Kohleausstieg kann wesentlich kostengünstiger und effektiver gestaltet werden, als im Gesetzentwurf vorgesehen (Wirtschaftlichkeit + und Sicherung von Arbeitsplätzen, hier Hunderttausende Stellen im Sektor der Erneuerbaren Energien, sind doch eigentlich ein Grundpfeiler in der Politik der CDU), 3. die Entschädigungszahlungen sind rechtlich nicht zwingend, 4. es gibt keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit für weitere Zwangsumsiedlungen und 5. fossiles Gas ist nur begrenzt als Übergangstechnologie geeignet.
Bitte denken Sie an die Zukunft unserer Kinder und Enkel und stimmen Sie gegen den aktuellen Entwurf - verlangen Sie Nachbesserungen für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, lassen Sie sich nicht von der Lobby der Energieunternehmen beeinflussen, informieren Sie sich bitte über die Klimakrise, folgen Sie Ihrem Gewissen und nehmen Ihre Verantwortung wahr, die weit über die nächste Legislaturperiode hinausgeht und tun Sie das, was nötig ist, um das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten - darum bitte ich Sie von ganzem Herzen! Mit freundlichen Grüßen aus Oberhavel, N. B.
Sehr geehrte Frau B.,
ich werde in dieser Woche für das Kohleausstiegsgesetz stimmen. Wir gehen den Klimaschutz umfassend an und stehen zu den anspruchsvollen Klimazielen, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat. Wir halten am Klimaschutzgesetz und der Reduzierung unserer Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent fest. In diesem Sinne wird Deutschland aus der klimaschädlichen Kohleverstromung aussteigen.
Mit dem Kohleausstiegsgesetz werden die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung bis 2038 umgesetzt. Das von der Kommission empfohlene Abschlussdatum 2038 ist ein gesamtgesellschaftlicher Kompromiss, den auch die Umweltvertreter in der Kommission mitgetragen haben. Bestandteile des Gesetzes sind neben den Regelungen zum Ausstieg aus Steinkohle- und Braunkohleverstromung, auch Entlastungsmaßnahmen für Stromverbraucher und energieintensive Industrien. Die Entschädigungszahlungen für die Kraftwerksbetreiber stellen einen Ausgleich für die vorzeitige Stilllegung der Kraftwerker dar, die einmalig gezahlt werden. Außerdem wird die Förderung von hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie die Umstellung von Kohlekraftwerken auf Erdgas und erneuerbare Energien, insbesondere Biomasse, im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes verbessert. Dies sind dringend erforderliche klimapolitische Maßnahmen sowie wichtige Schritte, um die Versorgungssicherheit in der Stromerzeugung und im Stromnetz zu gewährleisten.
Neben dem Kohleausstiegsgesetz soll ein Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen beschlossen werden. Es umfasst Unterstützungsmaßnahmen für die von der Beendigung der Kohleverstromung betroffenen Regionen und Standorte. Die Mittel können zur Förderung von Investitionen, etwa in die wirtschaftsnahe Infrastruktur, aber auch den Breitband- und Mobilfunkausbau, zur Verbesserung des Angebots im ÖPNV oder für den Umweltschutz und die Landschaftspflege verwendet werden. Ferner wird der Bund seine Förderprogramme erweitern und Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes ergreifen. Des Weiteren soll mit der Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes in den betroffenen Regionen bis zum Jahr 2028 bis zu 5000 Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen erhalten oder neu eingerichtet werden.
Mit all diesen Maßnahmen zeigt Deutschland einen klaren Weg auf, wie die Sektorziele 2030 aus dem Klimaschutzgesetz erreicht werden können, um unseren Kindern eine gute und sichere Zukunft zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler