Frage an Uwe Feiler von Jörg S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Wie rechtfertigen Sie die Verweigerung Ihrer Partei, einem Lobbyregister zuzustimmen?
Meine Wahrnehmung ist, dass die Bürger immer weiter überwacht werden: Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Pflicht zur Passwortherausgabe durch Internetportale und sicher gibt es da noch mehr Beispiele, an die ich gerade nicht denke. Das wird immer damit begründet, dass Kriminalität damit besser bekämpft werden könnte. Dabei werden aber nicht die Wirksamkeit der Maßnahmen geprüft, um Unwirksames wieder zurückzunehmen. Es folgt ein Überwachungsgesetz aufs andere, es werden die Wünsche der Überwachungsbehörden in die Gesetzestexte übernommen und man hofft dann ein paar "gute Jahre" zu haben, bis das Bundesverfassungsgericht die Gesetze wieder kippen muss.
Dabei wird oft auch das Argument "wer nichts zu verbergen hat, muss nichts befürchten" vorgebracht. Da die Überwachung aber auch immer die Privatsphäre betrifft ist das Argument völlig daneben, denn niemand kann ernsthaft wollen, dass diese durchleuchtet wird und man darauf vertrauen muss, dass die Behörden rechtskonform und kompetent mit den Daten umgehen.
Wenn man nun mit einem Lobbyregister mehr Transparenz bei der *beruflichen*, *öffentlichen* Tätigkeit der Volksvertreter schaffen könnte, dann wäre das Argument durchaus angebracht, finde ich: Politiker die nichts zu verbergen haben, sollten nichts gegen ein Lobbyregister haben.
Den Bürgern wird immer mehr misstraut aber selbst fordern die Abgeordneten das Vertrauen der Bürger darin ein, dass alles schon mit rechten Dingen zugehe. Wie rechtfertigen Sie dieses Messen mit zweierlei Maß?
Sehr geehrter Herr S.,
Anfang Juli haben sich die Berichterstatter der Koalition auf die Einführung eines verbindlichen Lobbyverzeichnisses in diesem Herbst verständigt. Die Einigung mit unserem Koalitionspartner SPD ist ein wichtiger Beitrag, um möglichst große Transparenz bei der Ausübung von Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag und seinen Mitgliedern herzustellen. Mit dem Kompromiss schaffen wir nun deutlich mehr Transparenz, ohne das freie Mandat der Abgeordneten einzuschränken und den wichtigen Kontakt zu Abgeordneten zu erschweren. Der Anwendungsbereich stellt sicher, dass bspw. Interessenvertretung aus dem Wahlkreis heraus, also mit lokalem Charakter, weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt. Bei den künftig anzugebenden Inhalten werden bei eintragungspflichtiger Interessenvertretung auf angemessene Weise Rückschlüsse auf die Intensität der Interessenvertretung möglich sein. Besonders wichtig für uns als CDU ist der verpflichtende Charakter dieses Lobbyregisters. So werden zukünftig Verstöße gegen die Registrierungspflicht durch die Einführung eines neuen Ordnungswidrigkeitsbestandes mit Bußgeldern geahndet. Das kommende Lobbyregister stärkt unsere Demokratie und unterstützt unser Streben nach hoher Transparenz in der Politik und dem politischem Willensbildungsprozess.
Die parlamentarischen Entscheidungsabläufe sichern bereits heute Transparenz und ausgewogene Entscheidungen: Es gibt verschiedene Fraktionen, die jedes Gesetzgebungsverfahren aus ihrem jeweiligen Blickwinkel begleiten, es gibt das Plenum in dem öffentlich debattiert wird, Fachausschüsse aus denen heraus die Abgeordneten berichten, es gibt öffentliche Anhörungen, Beiräte, Sachverständige, sowie unterschiedlichste -auch gegensätzliche- Interessenvertreter bis hin zum Bundesrat und ggf. dem Vermittlungsausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler