Frage an Uwe Feiler von Marko K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Feiler,
wie kommt man bloß auf die Idee die MwSt. für 6 Monate zu senken? Haben Sie eine Vorstellung davon was dies für einen Aufwand verursacht für kleine und mittelständische Unternehmen? Alle Rechnungen, alle Preise und alle Hinweise auf die gesetzliche MwSt. müssen mal eben geändert werden und dann nach nur 6 Monaten wieder zurück. Na vielen Dank. Wenn ich dann lesen muss das dies den Steuerzahler ca. 20 Mrd. kostet hätte man nicht auf die Idee kommen können das man einfach jedem Steuerzahler, oder von mir aus jedem Volljährigen, einen Gutschein in entsprechender Höhe gibt? Einfach auszahlen anteilig und so den Konsum anregen. Der Weg über eine MwSt. Senkung ist hingegen mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden und zudem auch noch sozial ungerecht. Selbst wenn man nur als Ziel hätte die Unternehmen zu entlasten käme es einem Händler wie Amazon natürlich extrem mehr zu gute als dem kleinen Einzelhändler in der Fußgängerzone mit vielleicht 10.000,- € Monatsumsatz. Um bei dem Beispiel zu bleiben, kann dieser sich auf Mehreinnahmen von 1800,- € auf die 6 Monate gerechnet freuen, vorausgesetzt er gibt den Rabatt an seine Kunden nicht weiter, und um genau zu rechnen benötigt er auch noch einen kleinen Umsatzanstieg, hat aber gleichzeitig auch erhebliche Mehrkosten da er ja dennoch die Buchhaltung, AGB, Kasse etc. entsprechend anpassen muss, und das einmal hin, und dann zum Jahreswechsel wieder, her. Ein Konzern mit Mrd. Umsatz hat es da natürlich leichter und wirklich einen Vorteil daraus. Nur bezahlen müssen wir Steuerzahler dann den Spaß und nicht ein Konzern wie zb. Amazon. Also ernst gemeint die Frage wie kommt man bloß darauf das eine Senkung der MwSt. für 6 Monate eine gute Idee ist und nennt das dann auch noch Konjunkturpaket?
Wenn die Regierung wirklich der Meinung ist das dies die Konjunktur ankurbelt, dann gibt sie ja damit auch zu das die Erhöhung der MwSt. damals von 16 % auf 19% die Konjunktur abwürgt. Das eine bedingt schließlich das andere. Eine CDU Regierung die die Konjunktur wissentlich abwürgt ist für mich nicht mehr wählbar.
MfG
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht in der Sie die Senkung der Mehrwertsteuer für sechs Monate kritisieren.
Um den Konsum anzukurbeln und die Konjunktur zu stärken, wird die Mehrwertsteuer vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt: Der normale Steuersatz sinkt dann von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent. Die Umsetzung erfolgt mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz). Mit dieser Maßnahme möchten wir vor allem denjenigen helfen, die über ein niedriges Einkommen verfügen, weil sie einen größeren Teil ihres Einkommens für den Konsum verwenden. Uns ist jedoch bewusst, dass wir damit hohe Anforderungen an unsere Unternehmen und Steuerberater stellen und die Umsetzung der Herabsenkung die Praxis vor eine besondere Herausforderung stellt. Daher versuchen wir möglichst praktikable Lösungen für die Umsetzung zu finden.
Um dies in einem Austausch mit den Unternehmen zu tun, wurde bereits ein Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens veröffentlicht. Die Veröffentlichung eines BMF-Schreibens im Entwurf erfolgt entgegen dem normalen Verfahren. Damit soll den besonderen Umständen Rechnung getragen werden. Uns ist bewusst, dass die kurzfristige Absenkung der Mehrwertsteuersätze zu erheblichem Mehraufwand in der Wirtschaft führt. Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des BMF-Schreibens sollen Verbände und Unternehmen die Möglichkeit bekommen, die Praxisprobleme zu adressieren, wenn diese im Schreiben noch nicht aufgenommen wurden.
Wir werden sicherlich nicht alle Probleme lösen können. Mit dieser Vorgehensweise erhoffen wir uns jedoch am Ende ein möglichst gutes, hilfreiches und umfangreiches BMF-Schreiben zur Absenkung der Mehrwertsteuersätze zu bekommen. Den Entwurf finden Sie unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-12-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020.html .
Das Bundesministerium der Finanzen stimmt derzeit den Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab.
Um die Konjunktur anzukurbeln haben wir jedoch noch weitere Maßnahmen vorgesehen. Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird beispielsweise auf den 26. des Folgemonats verschoben. Dieses Vorhaben gibt Unternehmen einen Liquiditätseffekt von etwa 5 Milliarden Euro und schafft für die Unternehmen in Deutschland gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber vielen unserer europäischen Nachbarn.
Wir sorgen ebenfalls für bessere Abschreibungsmöglichkeiten. Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftsteuerrecht modernisiert: Eingeführt werden soll ein Optionsmodell für Personengesellschaften, die sich steuerlich als Körperschaft behandeln lassen können. Der Ermäßigungsfaktor soll bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags angehoben werden.
Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Maßnamenpaket eine hilfreiche und praktikable Lösung für die Unternehmer und für die Bürger gefunden haben.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler