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Uwe Feiler
CDU
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Frage von Matthias L. •

Frage an Uwe Feiler von Matthias L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Feiler,
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, auf dieser Plattform unsere Fragen zu beantworten!
Laut Medienberichten wurde kürzlich ein Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Einführung automatischer Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen in Deutschland vorgeschlagen wird. Vor dem Hintergrund der sich gerade in den USA entfaltenden Diskussion um die Folgen für Bürgerrechte und Datenschutz dieser Technologie würde ich gerne wissen:
a) Wie stehen Sie zur automatischen Gesichtserkennung?
b) Sollte es im Bundestag zu einer Abstimmung über die Einführung der automatischen Gesichtserkennung, besonders der flächendeckenden, in Deutschland kommen, wie werden Sie dann stimmen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
M. L.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind und bleiben die Parteien der öffentlichen Sicherheit, denn Sicherheit ist die Grundvoraussetzung für ein freies und selbstbestimmtes Leben. Wir brauchen einen starken Staat, der sich schützend vor seine Bürgerinnen und Bürger stellt und auch die Schwächeren schützt.

Wir haben zu diesem Zweck bereits in der letzten Legislaturperiode erreicht, dass die Video-Überwachung verstärkt bspw. an Flughäfen, stark belebten Plätzen oder in der Nähe von touristischen Attraktionen eingesetzt werden kann. An öffentlichen Gefahrenorten wie etwa in Einkaufszentren, vor Fußballstadien und an Verkehrsknotenpunkten wollen wir in der dieser Wahlperiode den Einsatz intelligenter Videotechnik auch zu Fahndungszwecken verstärken und eine Mindestspeicherfrist für die Daten einführen. Mit Hilfe moderner Technik sollen öffentliche Fahndungen schneller und wirksamer erfolgen können – zum Beispiel auch durch Gesichtserkennung. Im Interesse der Sicherheit unserer Bürger können unsere Sicherheitsbehörden nicht auf solche Maßnahmen verzichten, sie sind in bestimmten Fällen ein unverzichtbares Mittel zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Dabei gilt grundsätzlich: je größer der Grundrechtseingriff, desto höher sind die rechtsstaatlichen Anforderungen an solche Maßnahmen. Für uns ist dabei aber auch klar, dass der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit immer Vorrang vor einem überzogenen Datenschutz hat.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Feiler

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