Frage an Uwe Feiler von Dr. Wilfried L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Feiler,
ich würde gerne von Ihnen wissen, was Sie und ihre Fraktion dafür tun, dass der ungeheure Schaden, der durch Cum-Ex-oder Cum-Cum-Machenschaften entstanden ist, durch Rückforderungen verringert wird und neue Versuche der Ausplünderung verhindert werden.
mit freundlichem Gruß
D. W. L.
Sehr geehrter Herr Dr. L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. November 2018. Das Problem der Cum-Ex bzw. Cum-Cum-Aktiengeschäfte ist den Behörden seit einer Information des Bankenverbandes schon seit längerem bekannt. Durch das Jahressteuergesetz 2007 konnten die Fälle innerhalb Deutschlands geschlossen und der Steuervermeidung entgegen gewirkt werden. Zwei Jahre später wurden die Regelungen durch die die Einführung einer Berufsträgerbescheinigung durch das Bundesfinanzministerium weiter verschärft. Mit Inkrafttreten des OGAW-IV-Umsatzgesetzes fand nochmals eine deutliche Verbesserung der Zusammenarbeit von Zulassungs- und Aufsichtsbehörden statt. Mittlerweile wurden nach Auskunft der Länder schon mehr als 1,1 Milliarden Euro an die jeweiligen Finanzbehörden zurückgezahlt. Damit konnten nach eigenen Schätzungen mehr als die Hälfte der Steuerausfälle zurückgeholt werden, aufgrund des Bankenstandorts Frankfurt davon allein 770 Millionen Euro in Hessen.
Außerdem haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den letzten Jahren einiges auf den Weg gebracht haben, um Steuerhinterziehung im Allgemeinen zu verhindern.
So stellten sich im Jahr 2017 durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz deutliche Verbesserungen ein. Durch erhöhte Transparenz, erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen und Dritter sowie neue Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden sollen diese künftig wirksamer ermitteln können. Insbesondere sollten mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz Machenschaften von Briefkastenfirmen stark eingeschränkt werden.
Selbstverständlich beobachten wir ständig die Veränderungen auf deutschen und internationalen Finanzmärkten um im Bedarfsfall gesetzgeberisch eingreifen bzw. nachsteuern können.
Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, das am 08. November 2018 verabschiedet wurde, haben wir sichergestellt, dass Onlinemarktplätze, wie bspw. Amazon, dafür Sorge zu tragen haben, dass Händler, die ihre Waren online anbieten, auf eben diese auch Umsatzsteuer zahlen. Wird diese nicht von Händler entrichtet, haftet der Onlinemarktplatz dafür. Bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Händlers können sich Onlinemarktplätze von der ausgefallenen Umsatzsteuer befreien.
Wir sind ständig bestrebt die deutschen Gesetze den Gegebenheiten internationaler Finanzmärkte anzupassen und den Staat und seine Bürger bestmöglich vor Steuerausfällen zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler