Frage an Uwe Feiler von C. S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ist für Sie und/oder Ihre Partei die Scharia mit dem Grundgesetz vereinbar?
Sawsan Chebli (SPD), ehemalige stellvertretende Sprecherin des Auswärtigen Amtes, derzeit Staatssekretärin für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin, sieht darin keinen Widerspruch, während für den Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof (gemäß Wikipedia/Scharia) die Scharia „inkompatibel mit den fundamentalen Prinzipien in der Demokratie“ ist.
Wenn Sie eine Kompatibilität sehen, bitte ich Sie diese zu begründen, da gemäß Scharia z.B. ein Abfall vom Glauben mit dem Tod bestraft wird.
Sehr geehrte(r) C. S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.08.2017. Die Scharia bzw. jegliche Rechtsprechung auf Grundlage der Scharia halte ich für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Als Voraussetzung für ein friedvolles Miteinander in Deutschland halte ich die deutsche und europäische Rechtsordnung und stehe hinter der Äußerung meines Berliner Bundestagskollegen Kai Wegner auf die Aussage von Sawsan Chebli, dass Gleichberechtigung, Integration und Einhaltung der Menschrechte mit der Scharia unvereinbar seien. Ein weiterer Grund der Unvereinbarkeit ist die Tatsache, dass die Scharia per Definition als Ordnung Gottes gilt und nicht durch menschliche Gesetze ersetzt werden darf (www.igfm.de/themen/scharia/allgemeine-infos/die-scharia-eine-einfuehrung/ ). Deshalb begrüße ich die Vorschläge der Konferenz der rechtspolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern vom 31.03.2017 flächendeckenden Rechtsstaatsunterricht für Geflüchtete und Initiativen gegen Scharia-Justiz, die Anerkennung von Kinderehen und Vollverschleierung verstärkt zu fördern, um politischem und religiösem Extremismus vorzubeugen.
Mit besten Grüßen
Uwe Feiler