Frage an Uwe Feiler von Kathrin W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Feiler,
als wir uns vor der letzten geplanten Gesetzesänderug zu Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung vor der Sommerpause 2015 unterhielten stellten Sie mit Unverständnis fest, dass Potentiale Geflüchteter nicht strukturiert erfasst werden. Nun beginnt das, weil die Arbeitsagentur, die für Geflüchtete ohne Anerkennung zuständig ist, mit zwei Mitarbeitern auch direkt in den Heimen hier in Oberhavel aktiv sein wird.
Nun steht die nächste Gesetzesänderung im Aslybereich an. Im ersten Entwurf war auch enthalten, die Vorrangprüfung beim Arbeitsmarktzugang, die derzeit erst nach 15 Monaten wegfällt, auszusezten. Das wird nun aber nicht ungesetzt. Warum nicht? Welchen Sinn machen die Bemühungen der Arbeitsagentur, wenn die Menschen wärend der ersten 15 Monate nur nachrangig Zugang zum Arbeitsmarkt haben, schließlich dürfte es für die meisten Jobs einen Deutschen oder EU-Bürger geben, der den Job theoretisch machen könnte?
Wie erklären Sie den Arbeitgebern die Sinnhaftigkeit des Festhaltens am Vorrangprizinp, die Arbeitsplätze über Monate nicht besetzen können, weil "Bevorrechtigte" zwar von Arbeitsagenturen und Jobcentern als befähigt angesehen werden, faktisch aber sich entweder gar nicht erst bewerben, entgegen der Ansicht der AA oder Jobcenter nicht den tatsächlichen Anforderungen der Arbeitgeber entsprechen oder nach kürzester Zeit die Arbeit wieder aufgeben, weil sie ihnen zu anstrengend ist.
Warum sollen Geflüchtete statt selbst für ihren Unterhalt zu sorgen mit Arbeitsverboten belegt werden bzw. durch die Vorrangprüfung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen? Warum wird Geflüchteten mit einem Arbeitsplatz, aus dem ausreichend Einkommen erzielt wird, um für sich selbst zu sorgen, kein Aufenthalt für die Dauer des Beschäftungsverhältnisses gewährt?
Schönen Gruß
Kathrin Willemsen
Sehr geehrte Frau Willemsen,
vielen Dank für ihre Anfrage zur Vorrangprüfung beim Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen. Warum haben wir uns entschieden, die Vorrangprüfung beizubehalten? Zum einen sollen, wie schon von Ihnen beschrieben, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt geprüft werden, sodass sich bei der Besetzung einer Stelle keine Nachteile für deutsche Staatsangehörige, Bürger eines EU- oder EWR-Staates oder sonstige bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer ergeben. Sollte ein Arbeitgeber nachweisen können, dass eine Stelle auch über einen längeren Zeitraum nicht dauerhaft zu besetzen ist, bin ich der Überzeugung, dass die Arbeitsagentur oder das Jobcenter einer Besetzung der Stelle mit einem Flüchtling mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung zu besetzen. Zum anderen soll mit einer Prüfung der Arbeitsbedingungen, die in dieser Vorrangprüfung enthalten ist sichergestellt werden, dass auch für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung gleichwertige Arbeitsbedingungen wie für Personen mit uneingeschränkter Arbeitserlaubnis gewährleistet wird.
Mit besten Grüßen
Uwe Feiler