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Uwe Feiler
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Frage von Jürgen H. •

Frage an Uwe Feiler von Jürgen H.

Was verstehen Sie unter
- Fracking in "sensiblen Gebieten" und
- unter "unkonventionellem Fracking" ?
Was halten Sie vom "Fraktionszwang" bei Abstimmungen? Interessant ist für mich, beim Betrachten der bisherigen Abstimmungen, dass die sogenannten "Konservativen", also die "Bewahrenden" aus der Umwelt herausholen wollen, was nur geht (auf Teufel komm raus)! Sehen Sie das auch als Widerspruch?? Ich freue mich auf Ihre "konservative Antwort"

Mit freundlichen Grüßen
J. Hantigk

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hantigk,

vielen Dank für ihre Anfrage. Fracking in sensiblen Gebieten wie bspw. an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung sowie unkonventionelles Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern soll durch das Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich verboten werden. Des Weiteren soll der Einsatz von Fracking in jedem Fall spezifisch geprüft werden. Der wirtschaftliche Nutzen darf dabei nicht jeden Eingriff in die Natur rechtfertigen.
Ähnliches Abstimmungsverhalten, unabhängig vom Themengebiet, resultiert für mich nicht aus einem "Fraktionszwang", sondern aus gleichen Werten und Ansichten, die wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilen.
Für weitere Anfragen steht Ihnen mein Büro unter uwe.feiler@bundestag.de oder unter 030/22779210 zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Uwe Feiler

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