Frage an Uwe Feiler von Joerg L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Feiler,
warum werden gemäß aktuellem Lohnnachweis bzw. den bekannten Daten in Deutschland ausschließlich die ArbeitnehmerInnen auf Facharbeiter- bzw. Angestelltenbasis (im Vergleich zu den Beamten, Selbstständigen z.B. Apothekern, Anwälten, Ärzten ect. und Vermögenden) überdurchschnittlich hoch mit den zu zahlenden Steuern sowie Abgaben real! belastet ?
In der Lohnsteuerklasse zum Beispiel mit immerhin bis zu ca. 66 Prozent an Steuern und Abgaben, wenn ich hierbei die direkten und indirekten Steuern/ Abgaben incl. AG-Anteil, Mehrarbeit sehe.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Lindeholz
Sehr geehrter Herr Lindeholz,
vielen Dank für Ihre Frage zur Finanz- und Steuerpolitik.
Grundsätzlich erfolgt die Besteuerung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige nach dem Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit. Danach ist für die festzulegende Einkommensteuer ausschließlich die Höhe des zu versteuernden Einkommens maßgeblich. Ob dieses als abhängig Beschäftigter erzielt wird oder aus einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit, ist unerheblich. Anders zu bewerten sind Einkommen aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Dass absolut gesehen die Arbeitnehmer mehr zum Steueraufkommen beitragen, als Selbständige oder Freiberufler liegt natürlich daran, dass die Anzahl der Arbeitnehmer die der Selbständigen weit übersteigt.
Bei den Sozialabgaben ergibt sich zwangsläufig ein anderes Bild, da Selbständige nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen, sondern oft Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken oder anderen Formen der Altersvorsorge leisten.
Leider waren aus Ihrer Fragestellung nicht genau die Ihnen zugrunde liegenden Daten ersichtlich, sodass ich Sie bitte, bei weiteren Fragen gerne direkt Kontakt mit meinem Berliner Büro aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler, MdB