Frage an Uwe Feiler von Peter L. bezüglich Wirtschaft
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses Verbot in Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes und/oder in einem Rüstungsexportgesetz festgeschrieben wird?
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein rechtsverbindliches Verbot des Exportes von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ein, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass diese in bewaffneten internen Auseinandersetzungen, zur inneren Repression oder zu fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden könnten?
2. Keine Rüstungsexporte an kriegführende Staaten!
Zahlreiche Empfängerländer deutscher Kriegswaffen sind in Kriege oder Bürgerkriege verwickelt; dessen ungeachtet stimmt die Bundesregierung Waffenexporten an Krieg führende Staaten zu.
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein rechtsverbindliches Verbot der Lieferung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Länder ein, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind, wo solche drohen oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrecht erhalten oder verschärft werden?
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Exportverbot von Kleinwaffen aus Deutschland ein?
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Verbot der Lizenzvergabe für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter ein?
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für die Forderung nach einem Verbot von Hermes-Bürgschaften beim Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ein?
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für eine zeitnahe Informationspflicht der Abgeordneten, für ein Vetorecht des Deutschen Bundestages und für transparente Rüstungsexportberichte ein, die – wie in England – quartalsweise veröffentlicht werden?
Sehr geehrter Herr Lawrenz,
vielen Dank, dass auch Sie sich mit den Fragen aus dem Fragenkatalog der Initiative „Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel“ an mich wenden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Kandidat, der dem Bundestag noch nicht als Abgeordneter angehört, nicht über die Detailkenntnisse verfüge, um umfassend zu Ihren einzelnen Fragen im Detail Stellung zu beziehen.
Der Export von Rüstungsgütern wird selbstverständlich sehr kritisch beäugt und die Diskussion darüber emotional aufgeladen geführt. Grundsätzlich befindet sich Politik bei diesem Thema immer in dem Spannungsfeld zwischen größtmöglicher Transparenz und notwendiger Geheimhaltung in Fragen der Sicherheit.
Deutschland hat sich im Gegensatz zu vielen anderen Ländern eine strenge Selbstbeschränkung im Blick auf Rüstungsexporte auferlegt. Das für Rüstungsexporte zuständige Ministerium für Wirtschaft und Technologie richtet sich bei der Genehmigung von derartigen Exporten nach den aus 2000 stammenden „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“. Diese Regelung wurde von der damaligen rot-grünen Bundesregierung aufgestellt. Zu Zeiten der Großen Koalition und unter der christlich-liberalen Regierung wurde diese Regelung nicht aufgeweicht.
In den Allgemeinen Prinzipien heißt es u.a.:
(…) Der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland wird bei den Entscheidungen über Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern besonderes Gewicht beigemessen. (…) Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden. Für diese Frage spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland eine wichtige Rolle.
Der komplette Wortlaut der Bestimmung ist auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie einzusehen.
Exporte von Rüstungsgütern unterliegen also strengen Bestimmungen und einer ständigen Überwachung der Sicherheitslage in dem Empfängerland durch behördliche Stellen in Deutschland. Ich gehe davon aus, dass die verantwortlichen Stellen in Deutschland sich an diese Maßgaben halten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Uwe Feiler