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Uwe Feiler
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Frage von Axel C. •

Frage an Uwe Feiler von Axel C. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag,

ich habe eine Öffentliche Petition an den Bundestag mit folgendem Inhalt gerichtet:

Der Bundestag möge beschließen, dass die Vergütung von Abgeordneten des Bundestags und der Landtage leistungsgerecht erfolgt, außerparlamentarische Nebentätigkeiten ausgeschlossen oder mindestens die Einkünfte daraus auf die Diäten angerechnet werden, Bürokostenpauschalen steuerrelevant zu betrachten sind und Mandatsträger bei schuldhaftem Verhalten materiell in die Verantwortung genommen werden.

Interessieren Sie sich für den vollständigen Inhalt? Oder sind Sie eher der Meinung, dass die Vergütungen der Abgeordneten leistungsgerecht und Nebentätigkeiten den Wählern gegenüber vertretbar sind?
Um Missverständnissen vorzubeugen, es geht hierbei nicht um die Höhe der Vergütungen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Creifelds

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Creifelds,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und Ihren Einsatz für eine leistungsgerechte Vergütung unserer Abgeordneten.

Zur Vergütung der Abgeordneten zählen die Diäten, eine Kostenpauschale und einige andere Vergünstigungen. Seit 1906 gibt es in Deutschland das Prinzip der Diäten. Zuvor war die Mitgliedschaft in Parlamenten ehrenamtlich. Sinn und Zweck dieser Diäten ist, auch vermögenslosen Kandidaten die parlamentarische Arbeit zu ermöglichen. Dieses Prinzip gehört demnach zu den Grundfesten unserer Demokratie und ist in Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes festgelegt. darin heißt es, dass die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Derzeit liegt die Diät eines Bundestagsabgeordneten unter den Bezügen eines Richters an einem obersten Bundesgericht. Ein Leistungsbezug ist nicht vorgesehen und aufgrund fehlender objektiver Bezugsgrenzen für mich auch nicht durchsetzbar.

Damit sichergestellt ist, das auch künftig Menschen mit dem nötigen beruflichen Hintergrund in unseren Parlamenten sitzen, ist es zwingend erforderlich, dass diese Personen ihre bisherige berufliche Tätigkeit, wenn auch mit Einschränkungen ( Haupttätigkeit ist das Mandat )fortführen, um in der Zeit nach dem Mandat nicht ins Bodenlose zu fallen. Nicht jeder Parlamentarier ist Soldat, Beamter oder Richter, die für die Ausübung ihres Mandates vom jeweiligen Dienstherrn ohne Bezüge freigestellt werden und eine einhundertprozentige Rückkehrzusage haben. Die entsprechenden Einkünfte müssen jedoch offen gelegt werden.

Die Kostenpauschale ist, wie Sie richtig anführen steuerfrei. Im Gegenzug kann der Abgeordnete aber Kosten, die sich aus der Ausübung seines Mandates ergeben nicht steuerlich geltend machen. Aus meinen beruflichen Erfahrungen kann ich Ihnen versichern, dass vergleichbare Arbeitnehmer weit höhere Werbungskosten in ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Einführung der steuerpflichtigen Pauschale würde zu einer weiteren Belastung unserer Finanzämter führen.

Die Haftung von Mandatsträgern bei schuldhaften Verhalten begrüße ich durchaus. Sie ist aber an den Begriffen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zu koppeln.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Uwe Feiler

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