
(...) Bislang habe ich mich mit dem Thema audiovisuelle Dokumentation weder in der Praxis noch als Politikerin intensiver befasst. Insofern kann ich Ihnen nur ganz allgemein antworten, dass ich mir vorstellen kann, dass eine audiovisuelle Dokumentation auf Probandenwunsch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Untersuchungsgesprächen durchaus erhöhen könnte. Ob dadurch die Qualität der Ergebnisse einer Begutachtung verbessert werden könnte oder aber es einen begründeten Einwand gegen die Einführung eines Rechtsanspruchs gibt, kann ich hier auf die Schnelle nicht beurteilen. (...)