Frage an Ute Vogt von Rino R. C. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Fr. Vogt,
meine Frau und mich interessiert vor allem der Lärmschutz, der von Wärmepumpen in der Nachbarschaft verursacht wird und uns manche Nacht mehrmals im Monat nicht schlafen lässt. Wir würden uns wünschen, dass bei Wärmepumpen mit 60 dB Ausstoss eine Lärmschutzdämmung und eine ständige Wartung für den Benutzer verpflichtend sein sollte. Unser Nachbar hat diese Pumpe zwar im Haus und angeblich ordnungsgemäß installiert und trotzdem entsteht nach circa 3 Wochen ein tieffrequenter Brummton der erst dann wieder weg ist wenn wir Ihn auffordern, nach der Pumpe zu sehen. Es ist ein sehr unerfreuliches Unterfangen und man wird noch schief angesehen obwohl man den Schaden hat.
Rino und Marianne
Sehr geehrte Frau und Herr C.,
danke für Ihre Frage.
Da ich die konkreten Bedingungen vor Ort nicht kenne, kann ich von hier aus nicht beurteilen, ob die Wärmepumpe schalltechnisch fachgerecht installiert wurde und ob der Betrieb der Wärmepumpe eine unzumutbare Belästigung darstellt. Ich kann Ihnen daher nur allgemein antworten.
Die Geräusche von Wärmepumpen hängen von vielen Faktoren ab. Da zunehmend Wärmepumpen installiert werden, kommt es vermehrt zu akustischen Auffälligkeiten und Lärmbeschwerden. Dies betrifft insbesondere die von den Anlagen ausgehenden tieftonigen Geräusche. Gerade beim Nachtbetrieb ist es besonders wichtig, die Geräuschentwicklung auf das mögliche Minimum zu beschränken.
Der Betreiber der Wärmepumpe muss sicherstellen, dass seine Anlage die Anforderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) einhält und von ihr keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm ausgehen. Werden die zulässigen Geräuschimmissionen überschritten, kann dies eine Verpflichtung zu Nachbesserungen zur Folge haben. In einem Mischgebiet liegen die Immissionsrichtwerte zum Beispiel tagsüber bei 60 dB(A) und nachts bei 45 dB(A) und in reinen Wohngebieten tagsüber bei 50 dB(A) und nachts bei 35 dB(A).
Falls sich das Problem nicht nachbarschaftlich lösen lässt, besteht die Möglichkeit, die zuständige Behörde einzuschalten. In den meisten Fällen ist dies die für den Immissionsschutz zuständige Stelle des Landratsamtes. Ansonsten bleibt Ihnen leider nur der Rechtsweg.
Da ich Ihre Wünsche gut nachvollziehen kann, werde ich mich in der nächsten Legislaturperiode gerne dafür einsetzen, dass das Thema auf die Tagesordnung kommt und die Mindestanforderungen und Grenzwerte für Wärmepumpen überprüft werden.
Herzliche Grüße
Ute Vogt