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Frage von Bernd R. •

Frage an Ute Vogt von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Vogt,
Ihre oberfränkische Mitbewerberin Dr. iur. Launert (CSU) geht seit über einem Jahr nicht auf Nachfragen zu den sachlichen Hintergründen ihrer Weigerung ein, sich für die Einführung eines Rechtsanspruches auf komplette audiovisuelle Dokumentation des Untersuchungsgespräches (auf Probandenwunsch) bei behördlich angeordneten psychiatr. und psychol. Begutachtungen ein (1). Ihre Anwaltskollegin Katja Keul kennt -wie andere MdB und wir-
offenbar auch keinen Psychiater oder Psychologen, der einen begründeten Einwand vorgebracht hätte (2).
Wie stehen Sie zu dem Verfahren?
Kennen Sie von der SPD vielleicht einen Arzt, der öffentlich einen Vernunftgrund dagegen vorgebracht hätte?

Steht vielleicht ein größerer Erkenntnisschub bzw. ein Aufwachen von MdBs im Raum angesichts der Tatsache, daß ausgerechnet in Psycho- Praxen keine Transparenz durchgesetzt werden soll, wo doch andererseits sozusagen überall "durchleuchtet, observiert und belauscht" wird?
Haben -z.B. von Richtern warum auch immer "bestellte" - Psycho-Spezial-Fachkräfte etwas zu verbergen und/ oder zu verlieren?

Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
B. R.
Kupferschmiedemeister und Obmann der Feldgeschworenen
2. Vorsitzender des Vereins Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-silke-launert/question/2016-02-07/267238, https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-silke-launert/question/2016-09-01/272579
2) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katja-keul/question/2017-09-01/288310

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

danke für Ihre Fragen.

Bislang habe ich mich mit dem Thema audiovisuelle Dokumentation weder in der Praxis noch als Politikerin intensiver befasst. Insofern kann ich Ihnen nur ganz allgemein antworten, dass ich mir vorstellen kann, dass eine audiovisuelle Dokumentation auf Probandenwunsch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Untersuchungsgesprächen durchaus erhöhen könnte. Ob dadurch die Qualität der Ergebnisse einer Begutachtung verbessert werden könnte oder aber es einen begründeten Einwand gegen die Einführung eines Rechtsanspruchs gibt, kann ich hier auf die Schnelle nicht beurteilen.

Herzliche Grüße
Ute Vogt